Mittwoch, 13. Mai 2020

Kurz : der Staat



Kurz : der Staat




„...und der Staat ist kein Traum, sondern bleibt wie mein Kissen, ein mich gestaltender, die Fäden, die rissen und Welt verwaltender Zustand, der sich durch mich und mich bewegt …“, Blumfeld




In einer Zeit, in der das Finanzwesen alles entscheidet, sprechen unsere Politiker nur aus Heuchelei noch von Demokratie. Die Institutionen der Demokratie sind übrig geblieben, ihre Rituale. Wir halten Wahlen ab, so wie manche Urvölker Regentänze aufführten. Hatten ihre Tänze Einfluss auf den Gang der Wolken?

Franco «Bifo» Berardi



„Die Leistungsfähigkeit des Systems macht die Individuen untauglich für die Erkenntnis, dass es keine Tatsachen enthält, die nicht die repressive Macht des ganzen übermitteln.“ Herbert Marcuse 




Es darf und es kann nicht angenommen werden, dass unser viel geehrter Bundeskanzler Sebastian Kurz nicht viel bis gar nichts vom Staat weiß. Deshalb hier auch eine Erläuteng. Helfen wird es nichts, aber versuchen kann man es ja.

Die Regierung setzt sich offensichtlich aus gewöhnlichen und nicht geheiligten Männern zusammen und ist daher ein legitimes Objekt der Kritik und sogar der Verachtung.  Wenn Ihre eigene Partei an der Macht ist, kann davon ausgegangen werden, dass sich die Dinge sicher genug bewegen,  aber wenn die Opposition drin ist, dann sind eindeutig alle Sicherheit und Ehre aus dem Staat geflohen.  In der Praxis behandelt der Demokrat seinen gewählten Bürger jedoch nicht im geringsten mit dem Respekt eines Königs, und der hoch entwickelte Bürger würdigt die Würde auch dann nicht, wenn er sie findet.  Der republikanische Staat hat fast keine Fallen, um die Gefühle des einfachen Mannes anzusprechen.  Was es hat, ist militärischen Ursprungs, und in einer unmilitärischen Ära, wurden selbst militärische Fallen kaum gesehen.  In einer solchen Zeit verschwindet der Sinn des Staates fast aus dem Bewusstsein der Menschen. 

Was ist der Staat? Kann das unser Bundeskanzler beantworten? Wir wissen es nicht und vielleicht ist das auch ganz gut so. 

Aristoteles unterscheidet zwischen sechs Staatsformen: die Monarchie (Alleinherrschaft), die Aristokratie (Herrschaft der Besten) und die Politie als gute Formen sowie deren entarteten Pendants Tyrannis, Oligarchie (Herrschaft weniger) und Demokratie (bei ihm als Herrschaft der frei geborenen Armen definiert; zur Differenzierung zum heutigen Demokratiebegriff heute auch als Ochlokratie bezeichnet). Aristoteles glaubt, eine gute Staatsform neige zur Entartung, aus dieser entarteten Form gehe dann die nächste gute Form hervor usw. Um diesem Kreislauf zu entgehen, plädiert er für eine Form der Mischverfassung zwischen Demokratie und Oligarchie, die er auch wieder als Politie bezeichnet.

  • Monarchie → Tyrannis,

  • Tyrannis → Aristokratie,

  • Aristokratie → Oligarchie (bzw. Plutokratie als Unterfall),

  • Oligarchie → Politie,

  • Politie → Demokratie bzw. Ochlokratie,

  • Demokratie → Monarchie …


Der Staat braucht drei Dinge, die ihn zu einem Staat machen. Das sind:

1. das Staatsgebiet, dabei handelt es sich um ein geographisch abgegrenztes Gebiet der Erdobefläche;

2. das Staatsvolk, also die Summe der Staatsangehörigen;

3. die Staatsgewalt, eine stabile Regierung, die hocheitlich ihre Gewalt ausübt.

Was ist nun die Republik Österreich? Die Republik ist ein Bundesstaat, der aus neun selbstständigen Bundesländern gebildet wird. Der bundesstaatliche Charakter ist ein Verfassungsprinzip, das nur auf Grund einer Volksabstimmung abgeändert werden kann. 

Als Staatsvolk wird zunächst die Bevölkerung des Staates bezeichnet, also alle Personen die einen festen Wohnsitz im Staatsgebiet haben, unabhängig von ihrer  (Ethnie, Herkunft). Dabei handelt es sich nämlich um die Gesamtheit derjenigen, die am status activus teilhaben können, also um diejenigen, die sich aktiv (zum Beispiel durch Wahlen) am Staat beteiligen können.

Die Staatsgewalt wird in der Bundesrepublik Österreich auf die Legislative, die Exekutive und die Judikative verteilt. .

Im Bereich der Legislative, die sogenannte gesetzgebende Gewalt, sind daher die Organe des Bundestages und des Bundesrates zu nennen. Diese Gewalt liegt somit beim Parlament als Leitgewalt in der Demokratie.

Im Bereich der Exekutive, die sogenannte ausführende Gewalt, ist insbesondere die Bundesregierung zu nennen. An ihrer Spitze steht der Bundeskanzler, der die Richtlinien der Politik vorgibt.

Der Bundespräsident ist zwa als Staatsoberhaupt ebenso ein Staatsorgan, hat jedoch eher eine repräsentative Funktion.

Im Bereich der Judikative, der sogenannten rechtsprechenden Gewalt, stehen das Bundesverfassungsgericht sowie die fünf obersten Bundesgerichte.

Im Gegensatz zu einem zentralistisch organisierten Staat sind in einem Bundesstaat Gesetzgebung und Vollziehung auf Bund und Länder aufgeteilt. Die Landesgesetze und das Gemeinderecht werden von den Landtagen beschlossen. Die Landesregierungen besorgen die Landesverwaltung. Auch die BürgerInnen eines Bundeslandes haben die Möglichkeit, im Rahmen der direkten Demokratie auf die Landesgesetzgebung einzuwirken. 

Österreich ist ein föderalistisch aufgebauter Staat, der sich aus neun Bundesländern zusammensetzt (Burgenland, Kärnten, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Steiermark, Tirol, Vorarlberg und Wien). Das bundesstaatliche Prinzip bedeutet: Die staatlichen Aufgaben sind zwischen Bund und Ländern aufgeteilt.

Wie ist Österreich aufgebaut? Der Aufbau Österreichs ist durch folgende Elemente gekennzeichnet:

Bund und Länder haben eine eigene Gesetzgebung.

Bund und Länder haben eine eigene Vollziehung.

Die Bundesländer wirken an der Verwaltung des Bundes durch die mittelbare Bundesverwaltung mit.

Bund und Länder haben jeweils eigene Finanzwirtschaften, das heißt ein eigenes Budget. Sie können auch eigene Abgaben einheben. Wesentliche Steuern, wie Einkommensteuer, Mehrwertsteuer etc. werden jedoch nur vom Bund eingehoben. Die Länder erhalten im Rahmen des Finanzausgleichs Mittel aus dem gesamten Steuereinkommen des Bundes. Dieser gilt immer nur für einige Jahre und wird regelmäßig neu verhandelt.

Das bundesstaatliche Prinzip ergibt sich nicht nur aus Art. 2 des Bundes-Verfassungsgesetzes (B-VG), sondern auch aus weiteren Bestimmungen des B-VG, durch die den Ländern eine relativ autonome Landesgesetzgebung und Landesverwaltung eingeräumt wird.


Das war ein ganz kleiner Auszug was ein Bundeskanzler wissen sollte. Jetzt werden wir auf das zu sprechen kommen was unser Bundeskanzler nicht weiß und auc nicht wissen möchte: die Verfassung.


Was weiß jetzt der Bundeskanzler Sebastian Kurz über die Verfassung? Hier ein kleiner Auszug:

Kurz hatte [] klar gemacht, dass er keine Reparatur der eilig beschlossenen Gesetze und Verordnungen, die möglicherweise nicht verfassungskonform sind, plant, weil diese ohnehin nicht auf Dauer gelten sollen. Bis eine Überprüfung durch die Höchstgerichte stattgefunden habe, "werden sie nicht mehr in Kraft sein", so Kurz. 

Der stellvertretende SPÖ-Klubchef Jörg Leichtfried fand es "beunruhigend, wenn ein Chef einer Regierung sich so wenig um Rechtsstaatlichkeit und Rechtskonformität kümmert und einen so schlampigen Umgang pflegt"

Muss der Rechtsstaat nicht gewahrt werden, auch in schweren Zeiten. Gerade da brauchen wir Rechtssicherheit! Mit der Verfassung, der Grund- und Freiheitsrechten muss besonders ein Regierungschef ganz sorgsam umgehen. Niemand darf sich außerhalb des Gesetzes bewegen! “Kanzler Kurz ist ja offenbar der Meinung, dass man es bei den... Maßnahmen mit der Verfassung nicht allzu genau nehmen muss”, meinte sogar der  FPÖ-Klubobmann Herbert Kickl. Offenbar hatte die Schönheit der Verfassung für den Bundespräsidenten Van der Bellen, in dem Moment ihren Reiz verloren, in dem sie auch dem Kanzler nicht mehr besonders wichtig zu sein schien.  Ist das hinnehmbar? Braucht es nicht in allen Zeiten einen verantwortungsvollen Umgang mit der Verfassung und mit den Grundrechten der Bürger? 

Das öffentliche Leben lag in Österreich seit dem 16. März  weitestgehend still: Es gelten Ausgangsbeschränkungen, sämtliche Lokale und die meisten Geschäfte waren geschlossen. Österreich verkündet einen neuen Fahrplan an. Die österreichische Bundesregierung hatte die Bürger über das weitere Vorgehen im Kampf informiert. Bald wurden die ersten  Lockerungen der drastischen Maßnahmen verkündet.

Kurz erklärte, dass auch über das Tracking der Bevölkerung nachgedacht wurde. Auf die Frage, ob eine verpflichtende App kommen werde, um Kontakte zu registrieren, antwortete Kurz: “Wir arbeiten an dieser Frage. Die Grundproblematik ist: Kann ich mich erinnern, zu wem ich aller in den vergangenen zehn Tagen Kontakt hatte? Ich könnte das nicht. Niemand wird wissen, neben wem er im Bus gesessen ist.“ Auch über Lösungen für Personen, die kein Smartphone besitzen, dachte die österreichische Regierung nach: “Hier wird es die Möglichkeit geben, einen entsprechenden Schlüsselanhänger zu entwickeln. Die Mehrheit der Österreicher befürwortet diese Initiative. Tracken, testen, isolieren.” Neben einer Tracking-App sollen auch Tests und die Isolierung von Infizierten Teil der Strategie sein, um die Verbreitung einzudämmen.

Sind diese genannten Ausgangsbeschränkungen rechtsmäßig? Die in Kraft gesetzten Freiheitsbeschränkungen sind vor allem unter zwei Gesichtspunkten problematisch: Für viele Maßnahmen fehlt eine ausdrückliche Ermächtigungsgrundlage; und es ist fraglich, ob sie verhältnismäßig sind.  Als Ermächtigungsgrundlage nutzt die Regierung das Infektionsschutzgesetz (IfSG), nach dem unterschiedlicheMaßnahmen angeordnet werden können, zum Beispiel eine Quarantäne, allerdings nur im Zusammenhang mit einem konkreten Infektionsfall oder -verdacht. Auch nach dem Polizei- und Ordnungsrecht der Länder, das Rechtsgrundlagen für behördliche Maßnahmen zur Abwehr von Gefahren beinhaltet, kann nur in konkreten Einzelfällen ein Verbot ausgesprochen werden, bestimmte Orte zu betreten. Ganze Gebiete kann man aber auf Grundlage dieser Gesetze nicht sperren. Schließlich bietet das Katastrophenschutzrecht der Länder die Möglichkeit, wenn einmal ein Katastrophenfall ausgerufen wird, bestimmte Maßnahmen zu treffen – Ausgangssperren sind auch dort nicht geregelt. Mangels spezieller Eingriffsgrundlage stellt sich die Frage, ob Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen auf eine sogenannte “Generalklausel“ gestützt werden können, also eine sehr allgemein formulierte Auffang-Eingriffsnorm. Im Infektionsschutzgesetz gibt es eine Generalklausel für „notwendige Schutzmaßnahmen“. Es sprechen aber gewichtige Gründe dagegen, dass diese Generalklausel dafür ausreicht. Bei so weitreichenden Grundrechtseingriffen wie zurzeit bedarf es grundsätzlich einer speziellen, mit genauen Voraussetzungen versehenen Rechtsgrundlage.  Erforderlich sind sie, wenn es kein milderes Mittel gleicher Wirkung gibt. Das juristische Urteil über die aktuellen und noch kommenden Grundrechtseingriffe steht allerdings vor demselben Problem wie die Politik: Wir wissen nicht, wie viele Neuansteckungen pro Tag unser Gesundheitssystem aushält. Tausend? Hundert? Fünftausend? Wie lange dürfen es wie viele sein? Und wir wissen auch nicht, welche Maßnahmen die Pandemie tatsächlich am wirkungsvollsten eindämmen können. Bei so viel Unsicherheit gewährt das Recht der Politik einen großen Beurteilungsspielraum. 

Die Maßnahmen müssen etwas bringen, sonst sind sie rechtswidrig. Vor dieser Schranke musste ein Vorschlag des Bundesgesundheitsministeriums halt machen: Die Behörden sollten die über Funkzellen ermittelten Standortdaten der Handys von Infizierten anfordern können, um Kontaktpersonen zu ermitteln. 

Die Beschränkungen der Freiheit müssen auch in sich schlüssig sein. Es darf zum Beispiel nicht, wer sich seit Monaten an seinem Zweitwohnsitz aufhält, zur Rückkehr in seine Heimat gezwungen werden, wenn gerade das die Infektionsgefahr erhöht. Deshalb müssen alle Verbote Ausnahmen zulassen, um dem Einzelfall gerecht zu werden.

Mit einem Ermächtigungsgesetz erteilt das Parlament der Regierung außergewöhnliche Vollmachten. Hier ein Beispiel: Es kam  zur Aufhebung eines Artikels im B-VG, wonach jede Gesamtänderung der Bundesverfassung einer Volksabstimmung unterzogen werden musste. Weiters wurde die durch Notverordnung erlassene neue Verfassung als Gegenwärtig geltende Bundesverfassung erklärt. Die Funktionen des Nationalrats und des Bundesrats wurden für erloschen erklärt. Alle Befugnisse (insbesondere die Gesetzgebung) wurde der Bundesregierung übertragen. Außerdem den Übergang zur neuen Verfassung zu regeln und den Zeitpunkt des Beginns der Wirksamkeit der Verfassung 1934 zu bestimmen. 

Wir wollen es dabei belassen. 

Was ist also die Vefassung? 

Als Verfassung werden heute besondere und sehr spezielle Gesetze bezeichnet, die die Grundlage für staatliches Handeln bilden und die Einrichtung und Ausübung von politischer Herrschaft regeln. In einer Verfassung finden sich also etwa die Regeln dafür, wie ein Staat aufgebaut ist und wer Gesetze beschließen kann.

Die Kritik an den Maßnahmen dieser Regierung wächst. Juristen beklagten, dass manche Maßnahmen gegen die Verfassung verstoßen. Es geht um Kleinigkeiten, wie die Einschränkung so gut wie alle bürgerlichen Freiheiten – von der Bewegungsfreiheit über die Reisefreiheit bis hin zur wirtschaftlichen Freiheit. Per Federstrich wurden so nebenbei auch gleich unzählige Existenzen zerstört. 

Verfassungsbruch – na und? 

Bundeskanzler ließ verlautbaren, dass sich wegen so ein bisserl Verfassungsbruch doch bitte keiner aufpudeln und wichtig machen soll. Alle hielten und halten still. Bundespräsident Van der Bellen, wie auch der Grüne Kolitionspartner. Was braucht man mehr? 

Eine Verfassung stellt mit ihren Regeln Erwartungen an alle, die im Staat Funktionen haben und Verantwortung tragen. Die Erfüllung dieser Erwartungen ist keine Selbstverständlichkeit – zum Beispiel, dass das Parlament ausführlich über Gesetze diskutiert oder RichterInnen unabhängig sind. Daher müssen diese Erwartungen besonders geschützt werden. Und daher muss alles, was vom Parlament beschlossen wird und was die Regierung tut, auch an der Verfassung gemessen werden. Es muss überprüft werden, ob das, was in der Politik und im Staat geschieht, den Regeln entspricht, die die BürgerInnen dafür aufgestellt haben. Die Verfassung muss daher von allen BürgerInnen eines Staates, vor allem aber von den politischen Parteien und ihren VertreterInnen im Parlament akzeptiert werden. Sie soll Grundlage ihres politischen Handelns sein.

Die Verfassung soll Stabilität sichern. Das heißt auch, dass Verfassungen nicht einfach geändert werden können.

In Österreich kann die Verfassung nur geändert werden, wenn mindestens die Hälfte der Abgeordneten zum Nationalrat bei der Abstimmung anwesend ist und sich zwei Drittel von ihnen für die Änderung aussprechen. Außerdem müssen Verfassungsgesetze ganz genau als solche bezeichnet werden. Manche Verfassungsgesetze können nur mit Zustimmung des Bundesrates geändert werden. Bei Änderungen der Grundprinzipien der Bundesverfassung muss sogar das Volk darüber abstimmen.

Vielleicht hilft das etwas Herr Kurz! 

Wer berät Sebastian Kurz? 

Der Journalist Knittelfelder erklärt Kurz und dessen Politik anhand der engsten Mitstreiter. Und im Unterschied zu anderen weiß der sehr genau, wovon er schreibt: Er kennt die „Partie“ seit Jahren. Besonders wichtig ist dabei die härteste Währung in der Politik: die Loyalität. Sie ist im Team um den Kanzler über Jahre gewachsen und unverbrüchlich. Am Beispiel einzelner Protagonisten wird demonstriert, dass selbst Berater, denen der türkise Parteichef heute blind vertraut, zuvor lange und viel dafür arbeiten mussten, um sich ihren Stand zu erarbeiten. bei Kurz’ Team handle es sich um ideologiebefreite Karrieristen oder eine neue „Buberlpartie.“ Laut Knittelfelder handelt es sich um eine „teils erzkonservative Truppe mit politischen Hardlinern“, die im Einzelfall eine ausgeprägte Abneigung gegenüber der Sozialdemokratie verbindet.

Exemplarisch lässt sich das an der „rechten Hand“ des Kanzlers, Kabinettschef Bernhard Bonelli, nachzeichnen. Er wird als streng gläubiger Traditionalist beschrieben, und der Ansichten pflegt, die mitunter „in der Gesellschaft nicht mehrheitsfähig sind“. Die zuletzt durch Interviews gehypte Chefin des Kurz-Thinktanks, Antonella Mei-Pochtler, hat Knittelfelder in der Beschreibung des engsten Kreises ausgelassen.

In der breiten Öffentlichkeit ist die langjährige Unternehmensberaterin Antonella Mei-Pochtler nur wenig bekannt. Dabei zählt die 59-Jährige zum engsten Kreis des Kanzlers und hat Kurz schon in dessen Zeit als Integrationsstaatssekretär beraten. Im Wahlkampf half sie Kurz bei wirtschaftspolitischen Fragen. Nun ist ihr Wirkungskreis drastisch erweitert worden. Im Bundeskanzleramt soll sie die Denkfabrik Think Austria etablieren. Das Problem: Welche Gedanken die Eggheads des Regierungschefs ausbrüten sollen, weiß niemand so genau. 

Kurz und die Demokratie. Viel hat der Gute nicht am Hut mit ihr. Demokratie ist für ihn was anderes als für die meisten anderen Menschen. Der gesamte ÖVP-Parlamentsklub schweigt zur Orban-Diktatur. Verwunderlich ist das nicht. Die Orbans Fidesz-Partei ist, so wie die ÖVP, Teil der Europäischen Volkspartei und Kurz ist ein enger Verbündeter von Viktor Orban. "Ich habe ehrlich gesagt nicht die Zeit, mich mit Ungarn auseinanderzusetzen“, sagte Kurz. Zeit hatte er allerdings um gegen Maduro, sem Präsidenten von Venezuela vorzugehen. Kurz schickte dem Putschisten und US-Strohmann Juan Guaidó sowie der US-Regierung seine Unterstützung. Die Lage in Venezuela ist kompliziert. In Ungarn ist die Sache klarer: Orban hat das Parlament ausgeschaltet. Dafür hat Kurz keine Zeit. Zeit hat er, die USA in ihrem imperialistischen Kampf um Venezuela zu unterstützen. Kurz düfte die von der USA, auf einen ausländischen Staatschef, einen demokratisch gewählten, ein Kopfgeld zu setzen, zu akzeptieren.

Sebastian Kurz, brachte die ÖVP 2017 an die Regierung, nachdem er Mitterlehner aus dem Amt gedrängt hatte. Er regierte mithilfe der rechtspopulistischen FPÖ. Der Polit-Pensionär Mitterlehner war vorher Vizekanzler in einer Regierung mit dem sozialdemokratischen Kanzler. Kurz störte dies mit strategisch angelegten Intrigen, um selbst die Macht in der ÖVP zu übernehmen. Kurz habe Parallelstrukturen aufgebaut, die Erfolge der Regierung Kern/Mitterlehner unmöglich gemacht hätten, so der frühere ÖVP-Chef. Intrigieren kann Kurz gut, darin hat er Erfahrung. Da liest sich das wie Hohn. Sebastian Kurz auf twiiter: Die #Demokratie feiert heuer in Österreich ihren 100. Geburtstag. Gerade am internationalen Tag der Demokratie wird klar, dass sie die Basis für unser europäisches Lebensmodell ist. Unsere hart erkämpften Grundfreiheiten gilt es immer zu verteidigen."

Demokratie ist nicht einfach. Sie ist schwierig Ist das denn noch eine Demokratie? Keine leichte Frage und schon gar keine leichte Antwort. Eine Demokratie muss einige grundlegende Anforderungen erfüllen, die nicht nur in der Verfassung niedergeschrieben sind, , sondern auch im politischen Alltag von Politikern und Behörden umgesetzt werden müssen. 1. Garantie der Grundrechte jedes Einzelnen gegenüber dem Staat, gegenüber gesellschaftlichen Gruppen und gegenüber anderen Einzelpersonen. 2. Gewaltenteilung zwischen den Staatsorganen Regierung [Exekutive], Parlament [Legislative] und Gerichten [Judikative]. 3. Allgemeines und gleiches Wahlrecht. 4. Meinungs-, Presse- und Rundfunkfreiheit. 5. Vereinsfreiheit, Versammlungs- und Demonstrations Freiheit.

Es auch eine grosse Zahl von Politikverdrossenen und eine kleine, aber recht aktive Minderheit von Leuten, die entweder die Demokratie grundsätzlich in Frage stellen. Ist denn diese real existierenden Formen von Demokratie eine unbrauchbare Umsetzung oder vielleicht ein Etikettenschwindel? Winston Churchill hätte es so ausgedrückt: "Die Demokratie ist die schlechteste Staatsform ausgenommen all diese aanderen die man von Zeit zu Zeit ausprobiert hat." Das mag wohl so sein. Wir kennen keine bessere Staatsform. 

Und wir haben Kurz. Am 3. Mai übten Journalisten-Gewerkschaft und Opposition massive Kritik an der Regierung. Kurz reagierte in einer Aussendung: Die Regierung bekenne sich "uneingeschränkt" zur Pressefreiheit als "wesentlicher Eckpfeiler unserer Demokratie“.

Henrike Brandstätter, Neos, beklagte den Ausschluss von Auslandskorrespondenten von diversen Pressekoferenzen: "Kanzler Kurz eifert dem autoritären Medienverständnis von Viktor Orban nach. Mit aufgeblasenen PR-Abteilungen in den Ministerien will er das Machtverhältnis gegenüber den Medien für sich begünstigen“. Sie forderte "mehr journalistische Freiheit in Österreich" und "endlich ein Informationsfreiheitsgesetz“. Von Vertretern der Gewerkschaft der GPA-djp war Kritik geäußert worden: "Nach den heftigen Attacken unter Türkis-Blau, die nicht zuletzt zum zweimaligen Absturz im internationalen Ranking der Pressefreiheit vom 11. zum zuletzt 18. Platz geführt hatten, ist die Pressefreiheit auch unter Türkis-Grün weiter gefährdet“, warnten Eike-Clemens Kullmann und Gerhard Moser. Mit "großer Sorge“ werde wahrgenommen, dass Pressekonferenzen mit eingeschränkter Anzahl von Journalisten gebe oder Medienvertreter gar ausgeschlossen würden. Andererseits sei zu erkennen," per Inseratenkeule wohlwollende Berichterstattung zu befördern.“ Das Vorgehen der Regierung ist nicht gerade demokratiefreundlich. 

Und wie sieht es mit den Grundrechten aus? Wenn man die Grundrechte beschränken will, bei einem Ausnahmezustand ist das zulässig, wenn die Verhältnismäßigkeit gewahrt ist, da braucht es klare Gesetzestexten. "Da muss für die Bürger Rechtssicherheit gelten, was gilt und was nicht", erklärte Horn. "Es ist nicht konkret untersagt, sich in anderen privaten Haushalten aufzuhalten", sagte Horn etwa über das Thema Familientreffen, das in keiner Verordnung und keinem Erlass explizit geregelt ist. In der Verordnung zum ersten Maßnahmengesetz vom 16. März war lediglich das Betreten öffentlicher Orte verboten. "Ein derartiges Verbot wäre auch verfassungswidrig. Ich glaube, deswegen hat man den Weg gewählt, das eher schwammig und undeutlich zu formulieren." Auch an der "Maskenpflicht" lässt Horn kein gutes Haar. Diese entspringt einem Erlass, also de facto einer Weisung des Gesundheitsministeriums, über die Hygiene im Einzelhandel. Für den Bürger habe dieser interne Akt der Verwaltung per se keine Konsequenzen. "Da wurde der Einzelhandel angewiesen, Masken zur Verfügung zu stellen und die auszugeben. Wenn das den Geschäften wirklich so vorgeschrieben werden kann, komme ich ohne Maske hin. Wenn es dann dort keine Maske für mich gibt, gehe ich ohne Maske ins Geschäft." Auch Mayer vermisste den Hang zu eindeutig formulierten Normen. "Man sagt ständig, die Kinder dürfen die Oma nicht besuchen, dann traut man sich aber nicht, das deutlich zu sagen", betonte der Professor der Universität Wien. "Das, was sie wollen, ist okay und wird auch notwendig sein, aber irgendwie fehlt der Mut." Sinnbild war der mittlerweile zurückgezogene "Oster-Erlass" des Gesundheitsministeriums. Darin erging die Anweisung, größere Zusammenkünfte "in geschlossenen Räumen" zu untersagen. Heraus kam nur Konfusion. Mayer sagte, der Erlass sei "schwammig formuliert" gewesen, und ergänzte: "Das, was sie wollen, geht mit einem Erlass nicht. Wenn sie wollen, dass keine Oster-Essen stattfinden, dann müssen sie das in einer Verordnung festlegen." Das Ministerium von Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) entgegnete dazu Folgendes: "Klarzustellen ist, dass sich ein Erlass an die Landeshauptleute (und in weiterer Folge an die Bezirksverwaltungsbehörden) richtet und in einer juristischen Sprache abgefasst ist, die dementsprechend komplex ist. In weiterer Folge hat die Textierung leider zu diversen Missverständnissen geführt." Kurz hatte dafür natürlich wenig Verständnis. Diese "juristische Spitzfindigkeiten" - also Kritik von Juristen an der rechtlichen Umsetzung der Maßnahmen. In Zeiten der Krise sollte man nicht ein "Maximum an Verwirrung stiften", sondern alles tun, was nötig ist, um die Krise zu bewältigen, nämlich die sozialen Kontakte einschränken und somit auch auf große Osterfeiern verzichten. 

"Kritik verstanden", schrieb Anschober. Der Erlass, der bereits am 2. April an die Landeshauptleute ging, wurde zunächst unterschiedlich interpretiert. Konkret hieß es darin dass "sämtliche Zusammenkünfte in einem geschlossenen Raum, an denen mehr als fünf Personen teilnehmen, die nicht im selben Haushalt leben, ab Erhalt dieses Erlasses bis auf Weiteres zu untersagen" sind. Auch die Verkehrsbeschränkungen galten weiterhin. Ausnahmen gab es nur für vier Gründe. "Natürlich wird Polizei nicht Wohnungen bespitzeln. Aber der Erlass bringt Rechtsgrundlage für Unterbinden von Partys. Und er ist ein Appell gegen jede Art privater Osterfeste", schrieb der Gesundheitsminister.

Kurz und Vizekanzler Kogler hatten Vorwürfe, die Regierung habe in der Krise bewusst Ängste geschürt, zurückgewiesen. "Unserer Strategie war immer klar, da immer verantwortungsvoll zu agieren", sagte Kurz. Er glaube, dass es richtig gewesen sei, "Gefahren nicht unter den Teppich zu kehren". Die Opposition hatte den Vorwurf der Angstmache erhoben, weil im Protokoll einer Sitzung von Regierung und Experten vom 12. März von einem Spiel mit der Angst die Rede war. Kurz wies dies zurück: "Da viele Experten aufmerksam gemacht haben, dass hier nicht die Grippe ist, haben wir (...) das auch öffentlich kundgetan." Es sei richtig gewesen, die Bevölkerung für die Gefahr zu sensibilisieren. "Das Ergebnis ist ein eindeutiges: Heute stehen wir in Österreich deutlich besser da als in vielen andern Ländern." Auf wessen Auftrag das Expertenpapier von Ende März erstellt wurde, in dem von bis zu 120.000 möglichen Toten in Österreich die Rede war, blieb Kurz vage. "Es gab unzählige Experten, nicht jedes hat jemand in Auftrag gegeben." Manche Papiere "kenne ich, manche nicht". Es hätten ja unter Experten "ganz unterschiedliche Einschätzungen" bestanden. "Manche Experten tun das im Auftrag oder auf die Bitte der Regierung hin - oder einfach so, weil das ihr Job ist. Die Aufgabe der Politik ist es, das alles zusammenzuführen", so Kurz.

Die Regierung setzte sich offensichtlich aus gewöhnlichen und nicht geheiligten Männern zusammen und ist daher ein legitimes Objekt der Kritik und sogar der Verachtung. Wenn Ihre eigene Partei an der Macht ist, kann davon ausgegangen werden, dass sich die Dinge sicher genug bewegen. aber wenn die Opposition drin ist, dann sind eindeutig alle Sicherheit und Ehre aus dem Staat geflohen. Aber du sagst es dir nicht so. Was sie denken, ist nur, dass es Schlingel gibt, die sich aus einer sehr praktischen Maschinerie von Büros und Funktionen herausstellen lassen, die sie für selbstverständlich halten. 

"Auf das konkrete Papier angesprochen: Wir waren mit vielen Mathematikern und Simulationsexperten in Kontakt. Ja, die Thesen haben sich teilweise sehr stark widersprochen. Manche haben sich als falsch herausgestellt, manche als teilweise falsch, manche als richtig. Das ist eben so." Anschober hatte am Vortag die Verantwortung für das Papier von sich gewiesen: "Also das eine Expertenpapier wurde nicht von mir in Auftrag gegeben", sagte er. 


Die Folgen treffen Österreich so schwer wie noch nie: 550.000 Arbeitslose, 1,3 Millionen in Kurzarbeit. Viele stehen vor dem Nichts. Die versprochenen Hilfen treffen nicht oder zu spät ein und sind vielfach nur der ‚Tropfen auf dem heißen Stein‘. Von der Regierung wurden die getroffenen Maßnahmen als unausweichlich hingestellt, wolle man nicht Hunderttausend Tote in Kauf nehmen. Panik wurde geschürt, statt Erklärung gegeben und gezielte Maßnahmen gesetzt. Ein geleaktes Gesprächsprotokoll aus dem Beraterstab von Gesundheitsminister  Anschober sorgte für Schlagzeilen. Darin wurde bestätigt, was aufmerksame Beobachter seit Wochen diagnostizierten und kritisierten: Kurz setzte bei der Umsetzung der Maßnahmen auf “Gehorsam durch Angst“ statt auf Aufklärung und Hausverstand. Damit sollte es leichter werden der Bevölkerung auch Einkommensverluste, wirtschaftlichen Schaden, Arbeitslosigkeit und mangelnde Bildungsmöglichkeiten für Kinder zu verkaufen. Kurz hörte nach eigener Aussage auf den israelischen Premier Benjamin Netanjahu. Erst eine Telefonkonferenz mit ihm und mehreren EU-Premiers am 9. März habe ihn “wachgerüttelt“ und den Ernst der Krise erkennen lassen. Nun zeigen weitere Protokolle, dass die Experten keinen Lockdown wollten, Geschäfte, Schulen und Universitäten nicht schließen und die Wirtschaft und das Bildungssystem nicht an die Wand fahren wollten. Es wurden “Warnungen der Gesundheitsexperten vor Engpässen bei Schutzausrüstung und Tests … viel zu spät aufgegriffen”. Die Strategie des nationalen Krisenstabs – er setzte auf Kontrollen, Isolation und Absonderung kranker Personen in “zentralen Unterbringungen“ wie Kasernen – wurde gar nicht oder nur wenig berücksichtigt. Diese Strategie haben Südkorea, Hongkong, Japan und die chinesische Provinz Guangdong äußerst erfolgreich vorexerziert. “Freitag, 28. Februar, 14 Uhr: Im Innenministerium präsentiert die “Planungszelle“ des “SKKM Koordinationsstab“ ihre Überlegungen. So wie die Experten in Anschobers Expertenbeirat setzen auch die Sicherheitsstrategen auf “Isolieren und Schützen“. “Die Masse der Verdachtsfälle“ soll “dezentral mittels Verkehrsbeschränkung isoliert“ werden, die „Überwachung (Bestreifung)“ soll durch die Exekutive erfolgen, …“ Der Leiter der Humanmedizin der Ages, der Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit, Franz Allerberger, hielt die Maßnahmen wie Schließung von Schulen und Kindergärten für “problematisch“. Wichtig wäre, “die Kinder von den Großeltern möglichst fernzuhalten“. Ivo Steinmetz, Vorstand des Instituts für Hygiene, Mikrobiologie und Umweltmedizin der Med-Uni Graz, pflichtet ihm bei: “Ältere Menschen sollten persönliche soziale Kontakte möglichst einschränken. Die Absage von Veranstaltungen mit jungen Menschen ist gar nicht so wichtig wie der Schutz der älteren Personen.“ All das wurde nicht umgesetzt. Am Donnerstag 12. März wurden dann die am 13. verkündeten und ab 16. März geltenden Maßnahmen beschlossen. Zu den Experten gesellten sich erstmals Kanzler und Vizekanzler aus dem Kurz mit dem Angsmotiv herausgeht: “Die Menschen sollen Angst vor einer Ansteckung haben, Angst davor, dass die Eltern und Großeltern sterben“, wird im Protokoll festgehalten. “Bald wird jeder von uns jemanden kennen, der an Corona gestorben ist“, “100.000 Tote“, “Lebensgefährder“ und “Lebensretter“, das sind die Worte, die vor allem Kurz und Innenminister Karl Nehammer (ÖVP), aber auch Kogler  dann verwenden. Nicht alle der Experten wollten da mitmachen. Der Public Health Experte Martin Sprenger verlässt den Beraterstab um sich der wissenschaftlichen Arbeit zu widmen und um wieder frei seine Meinung sagen zu können. Noch ein interessantes Mail liegt vor: “Wir sollten versuchen, die derzeitige Sprachregelung bald zu ändern und möglichst schnell von der Botschaft ‘ganz gefährliches Virus‘ wegkommen“, warnt Ages-Experte Allerberger schon am 14. März sein Beraterkollegium. “Das Virus ist so weit verbreitet, dass alles andere dazu führen wird, alles lahmzulegen, was Kollateralschäden verursacht, die weit darüber  hinausgehen. Jede Botschaft, die als ‘ganz gefährliches‘ missinterpretiert werden kann, ist kontraproduktiv. Es ist für über 80 Prozent der Bevölkerung nicht gefährlich.“ Auffallend ist, wie spät sich die österreichische Regierung um die Sache gekümmert hatte. Insbesondere die Beschaffung von Schutzausrüstungen, Tests und andere medizinische Materialien hätten schon in Angriff genommen werden müssen, nach der Ende Januar erfolgten Warnung der WHO an alle Regierungen.Chemie Nobelpreisträger Michael Levitt, Professor für Strukturbiologie an der Stanford University, beurteilt Österreich skeptisch: “Und die stärksten Verlierer sind Österreich, Australien und Israel, die ohne viele Fälle strikte Sperren hatten. Sie haben ihre Wirtschaft und Gesellschaft geschädigt, die Bildung ihrer Kinder geschädigt, aber keine Herdenimmunität erlangt.“ Hoffentlich hat er unrecht.




In einer Republik sind die Männer, die ein Amt innehaben, nicht von der Masse zu unterscheiden. Sehr wenige von ihnen besitzen die geringste persönliche Würde, mit der sie ihre politische Rolle ausstatten könnten; selbst wenn sie jemals an so etwas gedacht haben. Und sie haben keine Klassenunterscheidung, um ihnen Glamour zu verleihen. In einer Republik wird der Regierung murrend gehorcht, weil sie keine Verblüffungen oder Heiligkeiten hat, um sie zu vergolden. Wenn Sie ein guter, altmodischer Demokrat sind, freuen Sie sich über diese Tatsache. Sie rühmen sich der Klarheit eines Systems, in dem jeder Bürger König geworden ist. Wenn Sie anspruchsvoller sind, beklagen Sie den Übergang von Würde und Ehre aus Staatsangelegenheiten. In der Praxis behandelt der Demokrat seinen gewählten Bürger jedoch nicht im geringsten mit dem Respekt eines Königs, und der hoch entwickelte Bürger würdigt die Würde auch dann nicht, wenn er sie findet.


Hier, eine kurze Einführung in Demokratie, die Kurz so gar nichts bedeutet.

Demokratie ermöglicht Rede-, Meinungs- und Versammlungsfreiheit, aber befreit die Leute nicht von gesellschaftlichen Strukturen, die weitgehend verhindern, dass sie einander etwas zu sagen haben, weil sie auch nichts zu sagen haben. Die Demokratie abstrahiert vom subalternen Zustand der unmittelbaren Arbeit, der die in ihr Tätigen so borniert, abstumpft und ermüdet, dass meist normalerweise für alles, was die unmittelbare ‘Lebensbewältigung’ übersteigt, wenig Sinn und Zeit bleibt. Die Muskeln der Auseinandersetzung mit der Welt verkümmern. Sie gerät zum selten ausgeübten Nebenberuf (vornehmlich in der Stimm-Abgabe bei Wahlen).

Demokratie entstand im altgriechischen Polis als ein Machtinstrument, mit dem eine Minderheit die Mehrheit kontrollieren konnte. Das ist von prinzipieller Bedeutung, weil das ein grundlegendes systematisches Merkmal der wahren Demokratie ist. Bürger hatten mittels demokratischen Instrumenten die Macht über andere, die keinen Zugang zu diesen Instrumenten hatten (Nichtbürger, Sklaven, Frauen). Die Bürger kamen mit demokratischen Instrumenten an die Macht. Mit der Macht (bzw. ihrer Teilhabe an der Macht) wurde der Bürger gleichzeitig dazu verpflichtet, seinen Platz in der Kolonne einzunehmen und notfalls für den Staat zu sterben. Das Recht auf die Macht wurde bei einer wahren Demokratie mit Blut und Leben und nicht mit Geld, wie es später der Fall war, bezahlt. Bei der altrömischen Demokratie handelte es sich ebenfalls um die Macht einer Minderheit über die Mehrheit. Das Recht des Bürgers, an dieser Macht teilzuhaben, wurde von der Pflicht begleitet, einen Platz in einer römischen Legion einzunehmen und notfalls in der Schlacht zu sterben. Die Minderheit der römischen Bürger, die in einem Staat via demokratische Instrumente und das römische Recht organisiert wurde, hatte die Macht über riesengroße Territorien und Volksmassen, die nicht an der Demokratie und deswegen auch nicht an der Macht beteiligt waren. Der Verfall der antiken Demokratie erfolgte durch die Erweiterung und eine vereinfachte Erhaltung der Staatsbürgerschaft, als sich der Demokratie neue Bürger anschlossen und das Recht auf die Macht nicht mehr durch die Verpflichtung ausbalanciert wurde, für die Heimat zu sterben. Eine kleinere Gruppe von Regierenden musste tatsächlich die Volksmassen versorgen, die formell dieselben Rechte auf die Macht hatten. So entstand eine besondere Art der sozialen Abhängigkeit – die Klientel als Machtinstrument kleinerer Gruppen unter dem Deckmantel einer Massendemokratie. Die Demokratie verwandelte sich von einer Staatsform in eine Form der Gesellschaft, die den Staat unterordnete. Die römische Welt, die sich auf den Staat stützte, begann zu zerfallen. Die Lösung bestand im Wiederaufbau der Staatsmacht. Es entstanden das mächtige Kaisertum, das die Demokratie für mehrere Jahrhunderte nicht nur in der Gesellschaft, sondern auch im Staat verschwinden ließen. Damit bekamen Rom und Byzanz weitere 500 bzw. fast 1500 Jahre Geschichte.

So sieht kurz gefasst die Muster (wahre)-Demokratie und ihr historisches Schicksal aus.

Die Demokratie ist nicht, wie man vielleicht meinen könnte, eine klar definierte Staatsform, die auf eine ganz bestimmte Art „so und nicht anders“ funktioniert. Ganz im Gegenteil: Sowohl in der Theorie (also in den Vorstellungen, die sich kluge Köpfe davon gemacht haben, wie so etwas funktionieren könnte) wie auch in der Praxis (wie es dann wirklich läuft) gibt es so viele unterschiedliche Formen von Demokratie wie Staaten, die man als demokratisch regierte Staaten bezeichnen kann. Trotzdem bestehen natürlich gewisse Gemeinsamkeiten aller Demokratien ebenso wie man Gruppen von demokratischen Systemen unterscheiden kann, die einander ähnlicher sind als andere.

Obwohl die Philosophen der Aufklärung im 17. und 18. Jahrhundert bei ihren Staatstheorien, die der modernen Demokratie zu Grunde liegen, durchaus sehr unterschiedliche Vorstellungen entwickelten, wurden dann im konkreten politischen Alltag in allen demokratischen Staaten die wesentlichen Gedanken von allen Vordenkern übernommen und miteinander kombiniert - allerdings von Land zu Land mit unterschiedlichem Gewicht. So kennen alle modernen Demokratien:

Die großen Gemeinsamkeiten

die Gewaltenteilung:

Legislative [gesetzgebende Gewalt]: Parlament

in der Regel zwei Kammern. In Bundesstaaten Volksvertretung nach Einwohnerzahl und Vertretung der Bundesstaaten. Genehmigt auch die Staatsausgaben.

Exekutive [ausführende Gewalt]: Regierung und Verwaltung

Judikative [richterliche Gewalt]: Gerichte

eine Verfassung [Grundgesetz]:

regelt die Grundrechte der Einwohner und Einwohnerinnen sowie Organisation der staatlichen Organe, ihre Aufgaben und Befugnisse (das Wichtigste in einem kleinen Büchlein)

(normale) Gesetze regeln die Einzelheiten (in mehreren Büchern):

ein Zivilgesetzbuch: gegenseitige Rechte und Pflichten der Menschen

ein Strafgesetzbuch: Verbote und Strafen

Gesetze zur Regelung der staatlichen Tätigkeiten z.B. Steuergesetz, Strafprozessordnung (wie funktionieren die Gerichte) usw.

Gesetze zu einzelnen Themenbereichen z.B. Umweltschutz, Landwirtschaft, Energieversorgung, Eisenbahn, Strassenverkehr usw.

Verordnungen:

Anweisungen der Regierung, wie die Gesetze anzuwenden sind

Wahlen

Parteien:

Gruppen von Leuten, die miteinander Lösungen für politische Fragen erarbeiten und bei Wahlen dem Volk unterschiedliche Programme vorlegen

Volksentscheide oder Volksbefragungen

In der Direkten Demokratie sind Volksentscheide häufig und bindend, in Parlamentarischen und Präsidentiellen Demokratien sind Volksbefragungen eher selten bis sehr selten und nicht in jedem Fall verbindlich. Auch Meinungsumfragen stellen eine nicht unwichtige Form von Volksbefragungen dar, obwohl sie formell in den Verfassungen nicht vorgesehen sind und damit nicht bindend sind.

Aufgabe des Parlaments

Zu den wichtigsten Aufgaben der Parlamente gehört das Erlassen neuer Gesetze. Das leuchtet ein, denn eine Demokratie, die Bestand haben will, muss flexibel sein. Unsere Gesellschaft verändert sich ständig. Gesetze sollen eine Gesellschaft ordnen und zusammenhalten, daher müssen alte Gesetze ständig überprüft, notfalls korrigiert oder eben neu geschaffen werden.


Wenn eine Mehrheit eine Abstimmung gewinnt ist das Parlament angehalten, diese so umzusetzen, dass alle damit leben können. Wenn eine Partei Sitze im Parlament dazugewinnt, dann nicht, um anderen ihre Politik aufzuzwingen, sondern um mit den anderen Parteien politische Lösungen zu erarbeiten, mit denen wiederum alle leben können.

Also, ein Wahlsieg bedeutet nicht, dass die erfolgreiche Partei jetzt der Bully auf dem Pausenplatz ist. Das wäre in einem Zwei-Parteien-System wie in den USA so. Bei uns werden Konsenslösungen angestrebt. Und die beste aller Konsenslösungen ist dann erreicht, wenn alle unzufrieden sind.

Ja, das ist frustrierend. Vor allem, wenn Politiker ihren Wählern versprechen, dass sie schnell alles so in Ordnung bringen, wie der Wähler sich das gerade erträumt. Das ist Betrug am Wähler. Und daher rührt auch ein großer Teil der Politverdrossenheit: Die Wähler haben das Gefühl, dass sie nie das Versprochene bekommen und es so auch gleich aufgeben könnten. Natürlich kann man nach den Wahlen nur mit den anderen Parteien gemeinsam Kompromisse finden.

Ich gebe meine Stimme nicht ab, damit dieses Land so regiert wird, wie ich mir das vorstelle. Ich gebe meine Stimme ab, damit sie berücksichtigt wird, wie alle anderen Stimmen auch. Ich will nicht “gewinnen”, ich will mit meinen Vorstellungen nicht diktieren, sondern an einem langwierigen demokratischen Prozess teilnehmen.

Und genau das ist in unserem Land nicht möglich. Keine Partei, kein Politiker nimmt sich Zeit um an der Demokratie zu arbeiten, sie weiter zu entwickeln. Ganz im Gegenteil, wir wählen, wir gewinnen, der Sieger wird gekürt, was bleibt uns? Wir haben wieder einmal einen Führer gewählt, der uns die nächsten Jahre führen wird. Der gewählte Politiker sieht sich als auserwählt an, eben als Führer, der die Richtung bestimmt, der alles unternehmen kann was er möchte - und das tun sie auch, die Farbe spielt dabei keine Rolle.

Was einmal die Demokratie war, dass existiert schon lange nicht mehr. Wir brauchen uns nur die Wahlen ansehen. Wie war das früher? Früher haben wurde ein Programm gewählt, eine Partei hat ein Programm vorgelegt, zur Wahl, der Vertreter dieser Partei war eher Nebensache; später haben wir eine Partei gewählt, das Programm war nicht mehr so wichtig; heute wählen wir einen Kopf, wer immer es ist, ohne Programm, vielleicht noch mit Schlagworten, nicht einmal mehr eine Partei, die ist gar nicht mehr so wichtig. Das Aussehen des Wahlwerbers zählt viel mehr!

Eigentlich sollte Demokratie Mitbestimmung bedeuten, aber wer von uns hat schon einmal mitbestimmen können, dürfen? Eine Wahl ist keine Mitbestimmung, es ist eine Bestimmung, wer in den nächsten Jahren das Sagen haben wird, wer zu einem Millionär aufsteigen wird. Die Verlierer stehen fest, es sind die Wähler, die wie die Lämmer nachrennen und nach blöken.


Die Demokratie entstand im altgriechischen Polis als ein Machtinstrument, mit dem eine Minderheit die Mehrheit kontrollieren konnte. Was heute überhaupt nicht mehr der Fall ist. Das ist ein grundlegendes systematisches Merkmal der wahren Demokratie. Die. Bürger hatten mittels demokratischen Instrumenten die Macht über andere, die keinen Zugang zu diesen Instrumenten hatten (Nichtbürger, Sklaven, Frauen). Die Bürger kamen mit demokratischen Instrumenten an die Macht. Mit der Macht (bzw. ihrer Teilhabe an der Macht) wurde der Bürger gleichzeitig dazu verpflichtet, seinen Platz in der Kolonne einzunehmen und notfalls für den Staat zu sterben. Das Recht auf die Macht wurde bei einer wahren Demokratie mit Blut und Leben und nicht mit Geld, wie es später der Fall war, bezahlt. Bei der altrömischen Demokratie handelte es sich ebenfalls um die Macht einer Minderheit über die Mehrheit. Das Recht des Bürgers, an dieser Macht teilzuhaben, wurde von der Pflicht begleitet, einen Platz in einer römischen Legion einzunehmen und notfalls in der Schlacht zu sterben. Die Minderheit der römischen Bürger, die in einem Staat via demokratische Instrumente und das römische Recht organisiert wurde, hatte die Macht über riesengroße Territorien und Volksmassen, nicht an der Demokratie und deswegen auch nicht an der Macht beteiligt waren. Der Verfall der antiken Demokratie erfolgte durch die Erweiterung und eine vereinfachte Erhaltung der Staatsbürgerschaft, als sich der Demokratie neue Bürger anschlossen und das Recht auf die Macht nicht mehr durch die Verpflichtung ausbalanciert wurde, für die Heimat zu sterben. Eine kleinere Gruppe von Regierenden musste tatsächlich die Volksmassen versorgen, die formell dieselben Rechte auf die Macht hatten. So entstand eine besondere Art der sozialen Abhängigkeit – die Klientel als Machtinstrument kleinerer Gruppen unter dem Deckmantel einer Massendemokratie. Die Demokratie verwandelte sich von einer Staatsform in eine Form der Gesellschaft, die den Staat unterordnete. Die römische Welt, die sich auf den Staat stützte, begann zu zerfallen. Die Lösung bestand im Wiederaufbau der Staatsmacht. Es entstanden das mächtige Kaisertum, das die Demokratie für mehrere Jahrhunderte nicht nur in der Gesellschaft, sondern auch im Staat verschwinden ließen. Damit bekamen Rom und Byzanz weitere 500 bzw. fast 1500 Jahre Geschichte.

Die Demokratie ruht auf einer vornehmen Gleichgültigkeit auf gegenüber den Abständen, Gleichgültigkeiten und Gegensätzen zwischen den Akteuren. Die kapitalistische Ökonomie und die moderne Gesellschaft (vgl. zu ihrem Verhältnis und zu den mit ihnen einhergehenden Schwierigkeiten der Gesellschaftsgestaltung Creydt 2000b) schränken Kooperation, “Empathie, Vertrauen, Wohlwollen, Anteilnahme und Weitsicht“ (Offe 1996/288) empfindlich ein. Gründe hierfür liegen schon in den “Strukturen der Arbeitsteilung einerseits“, den „thematischen und sozialen Schnittmustern der Institutionen kollektiven Handelns, d.h. der Interessenaggregation und - vermittlung andererseits“ (Offe 1989/760). Speziell die vertikale und horizontale Arbeitsteilung, in der „'immer jemand anders zuständig ist'“, hat kooperations- und assoziationsabträgliche Effekte. Vertikal wird es möglich, dass „jeder die Verantwortung nach oben abwälzen kann, auf höheren Ortes vorentschiedene Prämissen des eigenen Handelns“. Und horizontal führt die Allgegenwart abrufbaren Spezialisten- und Expertenwissens zur chronischen Inkompetenzvermutung gegen soziale Akteure wie der Akteure gegen sich selbst – auch bei den schlichtesten alltagspraktischen Handlungen. ('Wenn Sie einen Unfall mit Verletzten sehen', lehrt der Fahrlehrer, 'dann fahren Sie schnell weiter. Wenn Sie das Unfallopfer transportieren, versaut es Ihnen den Rücksitz, und hinterher sind Sie auch noch schuld, wenn etwas schiefgeht. Wenn Sie weiterfahren, kann Ihnen nichts passieren.')... Bürokratie, Verwissenschaftlichung und Professionalisierung können so beitragen zur Unterforderung des common sense und zur Schwächung alltäglicher Gesittung (Offe 1996/286).

Der Demokratie ist die Trennung zwischen Ökonomie und Politik eigen. Zunächst und zumeist soll die Ökonomie ihrer eigenen Logik nach funktionieren. Daran haben sich 'sachfremde' Ansprüche zu relativieren. Der „Zwang der ökonomischen Verhältnisse“ ist „stumm“ und „für den gewöhnlichen Gang der Dinge (können die Arbeitenden) den ‘Naturgesetzen der Produktion’ überlassen bleiben, d.h. seiner aus den Produktionsbedingungen selbst entspringenden, durch sie garantierten und verewigten Abhängigkeit vom Kapital“ (Marx: Das Kapital, Bd. I, MEW 23/765). Damit relativiert sich auch die Relevanz von juristischer Gleichheit und Gesetzen: “Der Proletarier wird durch kein Gesetz gezwungen, sich in das Joch des Kapitals zu spannen“, sondern durch den Mangel an Produktionsmitteln. “Kein Gesetz der Welt kann ihm aber im Rahmen der bürgerlichen Gesellschaft diese Mittel zudekretieren, weil er ihrer nicht durch Gesetz, sondern durch ökonomische Entwicklung beraubt wurde. Alle Grundverhältnisse der kapitalistischen Klassenherrschaft lassen sich durch gesetzliche Reformen auf bürgerlicher Basis deshalb nicht umgestalten, weil sie weder durch bürgerliche Gesetze herbeigeführt, noch die Gestalt von solchen Gesetzen erhalten haben“ (Luxemburg 1970/55).


Die hegemonialen ideologischen Konstrukte des demokratischen Bürgertums, Freiheit und Gleichheit, lassen sich nicht auf die Gesellschaft ausdehnen mit der Erwartung, die Gesellschaft würde sich dann vom Kapitalismus befreien. “Der Kapitalismus ermöglicht die im Vergleich zu vorherigen Gesellschaften weitere Verteilung politischer Güter aufgrund der für ihn charakteristischen Trennung zwischen dem Ökonomischen und dem Politischen. ... Da die Aneignung des Mehrprodukts nicht mehr wie unter vorkapitalistischen Verhältnissen direkt vom juristischen Privileg und der politischen Gewalt abhängt, bedeutet die Ausdehnung politischer und juristischer Rechte nicht die gleiche Gefahr, wie sie sie etwa für den feudalen Herrn darstellte” (Wood 1988/13).

Ohne Reibungen der demokratischen Werte mit der Realität zu leugnen, sollte nicht unterschätzt werden, wie ‘Freiheit’ zusammenhängt mit Vereinzelung und gegenseitigem Ausschluß (MEW 1, 364-66), der Verpflichtung der Individuen auf “Privatsicherheiten und Privatversicherungen” (MEW 4, 472), der Introspektion und Unterstellung eines individuellen Wesens i.U. zur Aufmerksamkeit für das Sein-in-der-Welt (MEW 3, S. 6f.; MEW 1, S 378), der Weckung innerer Antriebskräfte s i c h einzubringen (GR 25, Resultate 57), der Interpretation der eigenen Lage aus der Natur des eigenen Willens (GR 543, 157), also der Einheit von Selbstbestimmung, -verantwortung und -bezichtigung.

Ohne den Fortschritt, den ‘Gleichheit’ darstellt, geringzuschätzen, hat sie eben auch zu tun mit Gleichgültigkeit, mit Auswechselbarkeit, mit Vergleichung vor einem abstrakten Dritten (vgl. GR 79, 159, 912) und mit der staatlichen Freigabe der Verfolgung der subjektiven Zwecke der Bürger ungeachtet der Verfügung über die materiellen Bedingungen ihrer Verwirklichung. Sie fällt außerhalb des Gewährleistungsbereichs des Grundrechts auf Gleichheit, das sich weniger für die Verteilung des Reichtums als für deren Form interessiert. Auf den wechselseitigen und freien Händewechsel des Eigentums kommt es an. Wo Eigentum als solches geschützt und seine freie Beweglichkeit getrennt von dafür hinderlichen menschlichen Belangen erhalten werden soll, ist bereits impliziert, dass die Individuen zur Sicherung ihrer Existenz auf den Dienst an einem sich getrennt von ihren Kriterien bestimmenden Reichtum angewiesen sind. Er tritt den Menschen als fremdes Eigentum gegenüber, verhält sich aber auch gegenüber seinen Eigentümern abstrakt. Kapitalismuskritik ist keine Kapitalistenkritik.

Wäre es da nicht wünschenswert, wenn Politiker auf ihre Arbeit im Amt richtig vorbereitet wären? Sie sollten zuallererst das Grundgesetz erlernen und verinnerlichen, auf dessen Boden sie ja schließlich arbeiten. Auch sollten sie die Grundwerte unseres Staates nahegelegt bekommen.

“Lieben sind wie Imperien“ schrieb einst Milan Kundera. “Wenn die Idee, auf der sie gegründet wurden, zerbröselt, verblassen auch sie.“ Demokratie, wenn auf Börsenspekulationen inklusive verballhornende Experten basierend, befindet sich nicht nur in der Verblassung, sondern gleicht mehr einem unappetitlichen Schauspiel. Oder wie interpretieren Sie Sätze wie: “Es mehren sich die Anzeichen, dass die eine Partei und die andere Partei auch national zulegen werden und ihre Wahlerfolge nicht bloß anhand kantonaler Spezifika erklärbar sind.“ oder “Umweltthemen ziehen heute nicht mehr so gut“?

Mehr Spekulation geht nicht. Mehr Börsengewinn für die beteiligten Medien und Experten auch nicht. Gewinn, den Sie und ich bezahlen müssen.

Eines der grössten Medienkonglomerate hat nun die dazugehörigen Wahlanalysten bestellt. Die Experten funktionieren nun wie die internationalen Rating-Agenturen, die AAA-Ratings für Parteien und deren zugehöriges Personal präsentieren, die Sie nicht einmal einem Erstklässler durchgehen lassen würden.

Weshalb hier diese harsche, aber korrekte Dekonstruktion eines auf ersten Blick harmlos wirkenden Börsenspiel der Demokratie?

Ein jeder von uns kannes sehen, wie Spekulationsverluste, Missmanagment und der Bonikapitalismus der Banken als eigene Schulden sofort in Schulden von Menschen, Staaten und Nationen umgewandelt werden. Waren im Jahr 2010 beispielsweise noch 80 Prozent der griechischen Schulden privaten Gläubigern, sprich Banken, ausländischen Unternehmen etc. geschuldet, sind es fünf Jahre später nur noch höchstens 20 Prozent. Der Rest soll nun das griechische Volk die nächsten 60, 80, vielleicht auch 100 Jahre abstottern (Deutschland hätte bis 1984 die Reparationsschulden des Friedensvertrags von Versailles berappen müssen, hätte es nicht vorher geschickterweise ganz Europa in Schutt und Asche gelegt).

Es geht nie um Zahlen, Schulden, Regeln oder Gerechtigkeit im „Spiel“. Sondern es geht, seit dem internationalen Kollaps des Finanzsystems 2007 offensichtlich, um Macht und Herrschaft: „Souverän ist wer private Schulden ganzen Volkswirtschaften aufbürden und sie so locker begleichen kann.“ Deshalb werden die Griechen als „faul“ bestraft, während die herrschende Finanz- & Medienelite ihre Milliarden weiterhin im Kampf gegen Volk, Demokratie und Gerechtigkeit einsetzen kann.

Die einzigen Gestaltungsmöglichkeiten, die moderne Demokratien gegen den Finanzkapitalismus haben, liegen im Stimm- und Wahlzettel der Bürger und Bürgerinnen, in der Ausübung der demokratischen Grundrechte wie Demonstrationen, Initiativen, Referenden, in staatsrechtlichen Beschwerden. Diese Instrumente sind nicht zu unterschätzen. Es geht in einer Demokratie darum, den verfassungsrechtlichen Grundsätzen von Wohlstand für die Gemeinschaft, Freiheit für den Einzelnen, gute Ausstattung der Bürgerrechte, zukunftsfähige Planung, Menschenrechte etc. gerecht zu werden. Deshalb wählt man Programme, Parteien, Menschen als Beauftragte für all diese Werte. Wahlen sind für die Herrschenden also immer wieder eine Gefahr. Deshalb wird alles getan, um diese im Rahmen der Verhältnisse vorauszuberechnen, zu kontrollieren und „stabil“, sprich ohne Veränderung, zu halten.

Ganz egal, ob Sie der Börse mehr vertrauen als der Demokratie, und ganz egal, bei welcher Wahlbank Sie ihre Stimme einzahlen wollen , vergessen Sie einfach nicht: Wahlen können die Zukunft gefährden!

‘Selbstverwirklichung’ hat auch damit zu tun, Probleme in der Welt in scheinbar oder wirklich vom vereinzelten Einzelnen manipulierbare, also in ihren Ursachen und Folgen abstrakt zurechtgeschnittene Proben zu verwandeln, die das Individuum seinem Image als handlungsfähiges und autonomes Subjekt schuldig ist. Die Negation von Stadt durch das Eigenheim als Real-Fiktion einer nichtkollektiven Lösung des Wohnungsproblems stellt (neben Autoverkehr, Verhältnis zu Körper und Krankheit usw.) ein Beispiel für die Selbstverwirklichung dar, wie sie in der bürgerlichen Welt als praktische Notwendigkeit gesetzt, als Bedürfnis hervorgebracht, als Wunschbild kultiviert und real befriedigt wird – in den Schranken zahlungskräftiger Nachfrage. Die Absicht, das bürgerliche Zivilisations- und Kulturmodell gegen die bürgerliche Gesellschaft auszuspielen, stößt auf den “bescheidenen Egoismus”, der „seine Beschränktheit geltend macht und gegen sich selbst gelten machen läßt” (MEW 1, 389). “Die Undurchsichtigkeit der entfremdeten Objektivität wirft die Subjekte auf ihr beschränktes Selbst zurück und spiegelt dessen abgespaltenes Für-sich-sein, das monadologische Subjekt und dessen Psychologie, als das Wesentliche vor” (Adorno GS 8, 54). 

Freiheit, Gleichheit und Selbstverwirklichung teilen die Problematik einer Gesellschaft, in der Konkurrenz, Indifferenz und Antagonismen den Schutz vor Anderen und herrschaftlichem Übergriff notwendig werden läßt, Rechtsformen in den öffentlichen Sozialbezügen eine dominante Stellung einnehmen und Kooperation sowie Solidarität im Horizont privater und partikularer Kalküle stattfinden. “War es nicht schon das Anzeichen für eine gewisse Enge des 68er linken Geschichtsverständnisses, dass es sich so monoman auf Emanzipation eingeschworen hat? Das Sich-frei-machen aus Fesseln ist ja doch nur das eine, Bedingte; das unbedingte Andere ist das freie Eingehen in neue und sogar weiter reichende Verbindlichkeiten, ein Akt der (Um-) Vergesellschaftung” ( H. Fleischer, Widerspruch 19/20, München S. 18). 


Der Staat ist die Wirklichkeit der sittlichen Idee – der sittliche Geist, als der offenbare, sich selbst deutliche, substantielle Wille, der sich denkt und weiß und das, was er weiß und insofern er weiß, vollführt. An der Sitte hat er seine unmittelbare und an dem Selbstbewußtsein des Einzelnen, dem Wissen und Tätigkeit desselben, seine vermittelte Existenz, so wie dieses durch die Gesinnung in ihm, als seinem Wesen, Zweck und Produkte seiner Tätigkeit, seine substantielle Freiheit hat.

Die Penaten sind die inneren, unteren Götter,der Volksgeist (Athene) das sich wissende und wollende Göttliche; die Pietät die Empfindung und in Empfindung sich benehmende Sittlichkeit, die politische Tugend das Wollen des an und für sich seienden gedachten Zweckes. (Hegel, §257)

Das materielle Leben der Individuen, welches keineswegs von ihrem bloßen Willen abhängt, ihre Produktionsweise und die Verkehrsform, die sich wechselseitig bedingen, ist die reelle Basis des Staats und bleibt es auf allen Stufen, auf denen die Teilung der Arbeit und das Privateigentum noch nötig sind, ganz unabhängig vom Willen der Individuen.

Diese wirklichen Verhältnisse sind keineswegs von der Staatsmacht geschaffen, sie sind vielmehr die sie schaffende Macht.

Dasselbe gilt von den beherrschten Klassen, von deren Willen es ebenso wenig abhängt, ob Gesetz und Staat bestehen. …

Der Mensch, das ist die Welt des Menschen, Staat, Sozietät. (Marx)

Marx stellt fest: Die moderne Industrie hat die kleine Werkstube des patriarchalischen Meisters in die große Fabrik des industriellen Kapitalisten verwandelt. Arbeitermassen, in der Fabrik zusammengedrängt, werden soldatisch organisiert. Sie werden als gemeine Industriesoldaten unter die Aufsicht einer vollständigen Hierarchie von Unteroffizieren und Offizieren gestellt. Sie sind nicht nur Knechte der Bourgeoisie, des Bourgeoisstaates, sie sind täglich und stündlich geknechtet von der Maschine, von dem Aufseher und vor allem von den einzelnen fabrizierenden Bourgeois selbst. Diese Despotie ist um so kleinlicher, gehässiger, erbitterter, je offener sie den Erwerb als ihren Zweck proklamiert.

Der Staat ist, d.h. der bürgerliche Staat, ist als Machtinstrument der Bourgeoisie zu begreifen, der in erster Linie den Fortgang der Geschäfte der Bourgeoisie und deren Herrschaft über die Arbeiter sicherzustellen hat. Diesen bürgerlichen Staat gilt es ‘abzuschaffen’, dies kann allerdings auch durch Reformen geschehen, welche die Arbeiter durchführen, nachdem sie die Macht übernommen haben.

Alle Umwälzungen vervollkommneten diese Maschinerie, statt sie zu brechen.

Die Machtübernahme der Arbeiter geschieht nach Marx und Engels via die „Erkämpfung der Demokratie” durch das Proletariat (die Arbeiter). 

Was ist der sittliche Staat? Der Hegelsche sittliche Staat ist in den Grundlinien die Vollendung des abstrakten Rechts und der Moralität. Letztlich geht es bei der „Sittlichkeit“ wohl immer um die Frage nach der gesellschaftlichen Ordnung, nach der Frage des Zusammenhangs zwischen Individuellem und Gesellschaftlichem.

Rudolf Eisler schätzt dazu ein: “Sittliches Wollen ist Wollen in der Richtung idealer Einheit des Wollens der Menschen. Die ideale Gesetzgebung, als deren Prinzip sich unsere Willensmaxime muß dartun lassen können, ist eine solche, bei welcher auch der Wille der Mitmenschen berücksichtigt ist, so dass nicht bloß wir selbst, sondern auch die anderen als frei wollende, vernünftige, gesetzgebende Wesen, d. h. Persönlichkeiten zur Geltung kommen.“ (Eisler 1930)

Der Philosoph Thomas Hobbes (1588-1679), für den die Erfahrung von Gewalt in politischen Auseinandersetzungen prägend war, bezeichnete den Menschen als „Wolf für den Menschen“, wenn man sie in ihrem staatlichen Wirken betrachtet (Hobbes GF: 63). Da ich mich mit Hobbes selbst nie ausführlich beschäftigt habe, ist mir sein Menschenbild nicht klar. Das berühmte Wolfszitat steht nämlich nicht allein. Es heißt vollständig:

“Nun sind sicher beide Sätze war: Der Mensch ist ein Gott für den Menschen, und: Der Mensch ist ein Wolf für den Menschen; jener, wenn man die Bürger untereinander, dieser, wenn man die Staaten untereinander vergleicht. Dort nähert man sich durch Gerechtigkeit, Liebe und alle Tugenden des Friedens der Ähnlichkeit mit Gott; hier müssen selbst die Guten bei der Verdorbenheit der Schlechten ihres Schutzes wegen die kriegerischen Tugenden, die Gewalt und die List, d.h. die Raubsucht der wilden Tiere, zu Hilfe nehmen.“ (Hobbes GF: 63-64)

Der bürgerliche Staat ist weiter nichts als eine wechselseitige Versicherung der Bourgeoisklasse gegen ihre einzelnen Mitglieder wie gegen die ausgebeutete Klasse, eineVersicherung, die immer kostspieliger und scheinbar immer selbständiger gegenüber der bürgerlichen Gesellschaft werden muss, weil die Niederhaltung der ausgebeutetenKlasse immer schwieriger wird. (K. Marx, Rezension von Sozialismus und die Steuer, MEW 7, 285288.)

Letztlich gibt es viele Gemeinschaften von Menschen – der Staat ist dadurch ausgezeichnet, dass er als Ganzes alle Momente des menschlichen Lebens beinhaltet (familiäres, ökonomisches, politische Institutionen) und sich in seiner Entwicklung auf sich selbst bezieht (ebd.: 330, § 536). Der Staat ist dabei die höchste Weise der Vermittlung von Individualität und Gesellschaftlichkeit, und begründet, beinhaltet und umfasst die familiären und die ökonomischen Beziehungen der Menschen.

Die zentralisierte Staatsmacht, mit ihren allgegenwärtigen Organen stehende Armee, Polizei, Bürokratie, Geistlichkeit, Richterstand, Organe, geschaffen nach dem Plan einer systematischen und hierarchischen Teilung der Arbeit stammt her aus den Zeiten der absoluten Monarchie. ... Während der nachfolgenden Herrschaftsformen wurde die Regierung unter parlamentarische Kontrolle gestellt, d. h. unter die direkte Kontrolle der besitzenden Klassen. Einerseits entwickelte sie sich jetzt zu einem Treibhaus für kolossale Staatsschulden und erdrückende Steuern und wurde vermöge der unwiderstehlichen Anziehungskraft ihrer Amtsgewalt, ihrer Einkünfte und ihrer Stellenvergebung der Zankapfel für die konkurrierenden Fraktionen und Abenteurer der herrschenden Klassen andererseits änderte sich ihr politischer Charakter gleichzeitig mit den ökonomischen Veränderungen der Gesellschaft. In dem Maß, wie der Fortschritt der modernen Industrie den Klassengegensatz zwischen Kapital und Arbeit entwickelte, erweiterte, vertiefte, in demselben Maß erhielt die Staatsmacht mehr und mehr den Charakter einer öffentlichen Gewalt zur Unterdrückung der Arbeiterklasse, einer Maschine der Klassenherrschaft. (K. Marx, Bürgerkrieg in Frankreich, MEW 17, 336.)

Bei Hegel ist deshalb Sittlichkeit bestimmt als „Reihe von Pflichten, die wir haben, und die besagt, dass eine auf der Idee gegründete Gesellschaft gefördert und erhalten werden muß“ (Taylor 1998: 492). Man kann dies auch als Ausdruck von Konservatismus lesen, wenn man die Förderung und Erhaltung auf die gesellschaftlichen Zustände seiner Zeit bezieht. Dies kann bei Hegel jedoch nicht so gemeint sein, weil alle Abhandlungen über die Staatlichkeit, in welchen die Realisierungsformen dieses allgemeinen Zusammenhangs zwischen Individuen und Gesellschaft diskutiert werden, ihre Wahrheit (d.h. ihre übergreifende Einordnung und Begründung) in der Weltgeschichte finden (siehe HW 10: 347, § 548), also im „Fortschritt im Bewusstsein der Freiheit“ (HW 12: 32). Dabei wird vorausgesetzt, „dass überhaupt Vernunft in der Geschichte sei“ (HW 10: 348).

Karl Marx kritisiert die Hegelsche Gesellschaftstheorie ausdrücklich (MEW 1/KHS, MEW 1/KHR). Der Inhalt der Kritik ist vor allem die logische Struktur der Hegelschen Argumentation, bei der nach Marx aus der abstrakten Logik heraus der konkrete Gegenstand entwickelt wird. Dies versteht er als Mystifikation.

“Nicht die Logik der Sache, sondern die Sache der Logik ist das philosophische Moment. Die Logik dient nicht zum Beweis des Staats, sondern der Staat dient zum Beweis der Logik.“ (MEW 1/KHS: 216)

Sahra Wagenknecht zeigt, wie sich diese Kritik aus dem Feuerbachschen Denken speist (Wagenknecht 1997: 136 ff.) und sich letztlich oft nicht an Hegels Texten selbst abarbeitet, sondern an Positionen, die die Junghegelianer in vereinseitigender Weise bezogen (ebd.: 179).

“Die Marxsche Kritik, bezieht man sie auf die Hegelsche „Phänomenologie“ als solche, erscheint schlicht als verfehlt. Sie wird jedoch sofort verständlich und in ihrer Vehemenz nachvollziehbar, sieht man sie im Kontext der junghegelianischen “Phänomenologie“-Rezeption und speziell der Bauerschen „Philosophie des Selbstbewußtseins“. (ebd.: 180)

Sahra Wagenknecht zeigt auch, dass bei Hegel zwei Begründungslinien parallel laufen: Einerseits begründet er die Bewegungsformen der bürgerlichen Gesellschaft durchaus in materialistischem Sinne aus der Teilung der Arbeit usw.; andererseits soll sich die jeweilige Struktur auch als Verwirklichung der ewigen/absoluten Substantialität erweisen. Auf die zweite Linie hat es Marx abgesehen, weil sie nutzbar ist für konservative und apologetische Ideologien und Marx ausdrücklich nicht die Funktionalität der herrschenden Ordnung in ihrer (wenn auch beschränkten) Vernünftigkeit anerkennen will, sondern auf ihre Abschaffung abzielt.

Marx stützt sich zum damaligen Zeitpunkt (1843) selbst noch auf eine wahre Idee des politischen Staates (MEW 1/DFJ: 345), die er in der Demokratie sieht (MEW 1/KHS: 231). Marx ist an dieser Stelle durchaus auch Hegelianer: „Die Vernunft hat immer existiert, nur nicht immer in der vernünftigen Form“ (EW 1/DFJ: 345) – nur deshalb kann sich auch „zeigen, dass die Welt längst den Traum von einer Sache besitzt, von der sie nur das Bewußtsein besitzen muß, um sie wirklich zu besitzen“ (ebd.). In diese Phase des marxschen Denkens gehört auch die Schrift „Zur Judenfrage“ (MEW 1/JF), in der sich Marx ausführlich mit dem Verhältnis von Individualität und Gesellschaftlichkeit in einem allgemeinen anthropologischen Sinn beschäftigt.

Er weist hier die individualistischen Autonomie- und Freiheitsvorstellungen, die sich in der französischen „Konstitution“ von 1793 finden lassen, zurück:

“Die Freiheit ist also das Recht, alles zu tun und zu treiben, was keinem andern schadet. …Es handelt sich um die Freiheit des Menschen als isolierter auf sich zurückbezogener Monade.“ (MEW 1/JF: 364)

Marx formuliert an verschiedenen Stellen auch die von ihm vertretene Negation dieser Vorstellung. Während das Menschenrecht der Freiheit „auf der Absonderung des Menschen von dem Menschen“ basiert, sollte es „auf der Verbindung des Menschen mit dem Menschen“ (ebd.) basieren. Und während die bürgerliche Gesellschaft jeden Menschen im anderen Menschen die Schranke seiner Freiheit finden lässt, sollte jeder Mensch im anderen Menschen die Verwirklichung finden (ebd.: 365)

Die Verfassung

Als Verfassung werden heute besondere und sehr spezielle Gesetze bezeichnet, die die Grundlage für staatliches Handeln bilden und die Einrichtung und Ausübung von politischer Herrschaft regeln. In einer Verfassung finden sich also etwa die Regeln dafür, wie ein Staat aufgebaut ist und wer Gesetze beschließen kann.

“Ausübung politischer Herrschaft“ bedeutet, dass eine Verfassung nicht nur festlegt, welche Einrichtungen es geben soll. Sie regelt auch, wie Entscheidungen (also zum Beispiel Gesetze oder Urteile von Gerichten) getroffen werden sollen, was die einzelnen Einrichtungen des Staates tun dürfen, und wo Grenzen gesetzt werden.

Die Justiz sollte demzufolge unabhängig sein. Richter und Staatsanwälte appellierten an die Regierung, die Unabhängigkeit der Justiz zu stärken. Ist das ein Widerspruch? In einem gemeinsamen Papier forderten die Standesvertreter, das Weisungsrecht an ein unabhängiges Organ sowie Personal- und Budgethoheit einem Rat der Gerichtsbarkeit zu übertragen. Die Unabhängigkeit ist auch den Verwaltungsrichtern ein großes Anliegen. Die Unabhängigkeit der Richter ist verfassungsgesetzlich abgesichert. Sie besteht in der Weisungsungebundenheit und darin, dass Richter nur auf Grund eines richterlichen Erkenntnisses abgesetzt oder versetzt werden können. Der Richter ist ausschließlich an die Rechtsordnung gebunden. Keine Stelle inner- und außerhalb der Justiz kann einem Richter eine Weisung zu einer bestimmten Sachentscheidung geben, also auch nicht der Justizminister oder das Bundesministerium für Justiz. Die Richter ernennt der Bundespräsident nach einem fairen und objektiven Auswahlverfahren; das Recht zur Ernennung von Richtern der Bezirks- und Landesgerichte hat der Bundespräsident dem Bundesminister für Justiz übertragen. Die Richter und Staatsanwälte haben damit bekräftigt, dass die Justiz die Aufgabe hat, dem Recht zum Durchbruch zu verhelfen, ohne Ansehen der Person, ungeachtet ihres Stands, ihres Vermögens, ihrer Macht. Die Justiz ist nicht der Politik dienstbar: Gewaltentrennung bedeutet, dass niemand ihm opportune Urteile bestellen, ihm unangenehme Verfahren abwürgen, sich seine Richter und Staatsanwälte aussuchen können soll; der Mächtige soll es sich nicht „richten“ können. Niemand steht über dem Gesetz, kein Minister, kein Abgeordneter, kein Richter, kein Bürger.

Schon 1788 hat Alexander Hamilton zum US-Verfassungsentwurf betont, dass keine Staatsgewalt direkt oder indirekt einen bestimmenden Einfluss auf die anderen bei deren Kompetenzausübung besitzen sollte; die innere Struktur eines Regierungssystems sei so zu gestalten, dass “dessen verschiedene Teile durch ihre wechselseitigen Beziehungen selbst zum Mittel werden, den jeweils anderen Teil in seine Schranken zu verweisen.“

Die Demokratie verbleibt innerhalb der von der kapitalistischen Ökonomie gesetzten Grenzen von Politik. Überschreiten Eingriffe die von den Verbänden des Kapitals als systemkritisch aufgefassten Grenzen, werden massive Gegenreaktionen (Kapitalflucht, Produktionseinschränkungen, ‘Investitionsstreiks’) wahrscheinlich. Gerade im Interesse außerökonomischer Ziele ist der Staat auf ein Florieren der Ökonomie angewiesen. Eine Asymmetrie zwischen der Ökonomie und anderen Bereichen in den Gesellschaften, in denen die kapitalistische Produktionsweise herrscht, bezieht sich auf die Reichweite, Dauer und Intensität, mit der der eine Bereich (die Ökonomie) anderen Bereichen die Voraussetzungen des eigenen Erfolgs als unumgehbares Kriterium und die eigenen Folgeprobleme als nicht vernachlässigbare Randbedingungen auch des eigenen Funktionierens vorgibt. Das Wohl und Wehe der (kapitalistischen) Ökonomie entscheidet in ganz anderem Ausmaß über das Gelingen anderer Bereiche als dies in der umgekehrter Richtung der Fall ist.

Doch das Problem umfasst nicht allein die Befürwortung und Ausübung von Hasskriminalität. Es beginnt viel früher: bei der Gleichgültigkeit gegenüber Armut, Krieg und Ausbeutung in der Welt. Wohlsituierte deutsche Steuerzahler zeigen sich empört und beunruhigt von der Aussicht, “Armutsmigranten“ finanzieren zu müssen. Nach wie vor wollen wir kämpfen für die politischen, wirtschaftlichen und sozialen Interessen des gesamten arbeitenden Volkes in Stadt und Land. Das ist eine schon bekannte Form des Kapitalismus, die Angst etwas abgeben zu müssen, wobei man fürchtet, selbst zu kurz zu kommen. Eine Krankheit, die es erst ermöglicht hat, dass der Kapitalismus sich so rasend schnell hat etablieren können. Wer wenig hat, dem wird das Wenige noch genommen, wer viel hat, bekommt noch mehr. Dabei blenden die Menschen gänzlich egozentrisch aus, wie sehr sie selbst von wirtschaftlicher Ausbeutung und Billigproduktion in deren Ländern profitieren und auf Kosten solcher Menschen im Wohlstand leben. Doch anstatt gegen die wachsende Schere zwischen Arm und Reich zu protestieren und sich mit den wirtschaftlichen Profiteuren der Ausbeutung anzulegen, wenden sie sich gegen die Schwächsten der Gesellschaft: heimat- und schutzlose Flüchtlinge, Menschen wie wir, mit Nase, Augen, Ohren und Mund. Manchmal riechen wir nicht, manchmal sagen wir nichts, manchmal hören wir nichts, manchmal sprechen wir nicht, oft müssen uns die Augen, Ohren, Mund geöffnet werden, erst dann können wir agieren. Oft ist es dann aber zu spät.

Das ist eine Schande für uns, gerade auch vor dem Hintergrund der historischen Verbrechen des Nationalsozialismus. Als hätte die Geschichte nichts gelehrt, werden heute wieder Menschen aufgrund bestimmter Merkmale ausgegrenzt und angegriffen. Wieder brennen Häuser nieder. Wieder gibt es eine schweigende Masse, die sich ins Private zurückzieht, statt eine starke Zivilgesellschaft zu formieren. Eine demokratische Zivilgesellschaft ist die einzige wirkungsvolle Struktur, um Rassismus vor Ort zurückzudrängen.

Während das Kapital der Reichen verteidigt wird, verarmen immer mehr Menschen, die vor wenigen Jahren noch dem Mittelstand angehörten. Die krassen Kürzungen im Arbeits- und Bildungssektor verhindern eine Erholung der Wirtschaft.

Von Humanismus und Demokratie ist nicht mehr viel übrig belieben. Wir müssen auf die Straßen gehen. Es ist nur eine Frage der Zeit, bis Demonstrationsverbote in Krisenländern durchgesetzt werden – wir müssen handeln. Jetzt. Auf die EU ist kein verlass – wie man auch am Fall Ungarn erkennen kann.

Diskriminierungsverbot und Demokratie stehen oft in einem scheinbaren Widerspruch. Es gibt aber keine universell gültigen Antworten. Von Andreas Glaser, Staatsrechtler

Es ist grundsätzlich verboten, Menschen beispielsweise wegen der Herkunft, der Rasse oder der politischen Überzeugung zu benachteiligen. Die Bundesverfassung (BV) und die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) bestimmen, dass niemand diskriminiert werden darf. Eine Unterscheidung anhand der Merkmale, die den Verdacht einer Diskriminierung erzeugen, ist jedoch erlaubt, sofern qualifizierte Gründe hierfür gegeben sind.

Verschiedentlich werden demokratisch gefällte Entscheidungen unter Berufung auf das Diskriminierungsverbot infrage gestellt. Diskriminiert das im Kanton Tessin in der Volksabstimmung beschlossene Verhüllungsverbot muslimische Frauen wegen ihrer religiösen Überzeugung? Diskriminiert das im Partnerschaftsgesetz verankerte Adoptionsverbot gleichgeschlechtliche Paare wegen ihrer Lebensform? Diskriminiert der Erwerbsersatz bei Mutterschaft Väter wegen ihres Geschlechts?

In keiner dieser Kontroversen ist eine universell gültige Antwort möglich. Das Verfassungsgericht des Kantons Basel-Stadt und viele Rechtswissenschafter werteten das Burkaverbot als unzulässige Diskriminierung. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) kam in Bezug auf eine entsprechende gesetzliche Regelung in Frankreich zum gegenteiligen Schluss. Als triftigen Grund für das Verbot nannte er das Allgemeininteresse an einem verträglichen gesellschaftlichen Zusammenleben. Die Bundesversammlung stellte im Anschluss daran kürzlich die Vereinbarkeit des Tessiner Verhüllungsverbotes mit der BV fest.

Während die Verfassungsgerichte in Deutschland und Österreich Unterscheidungen zwischen gemischtgeschlechtlichen Ehepaaren und gleichgeschlechtlichen Lebenspartnern bei der Adoption für diskriminierend halten, möchte der Bundesrat das Adoptionsverbot im Partnerschaftsgesetz nur bei der Stiefkindadoption lockern. Die gemeinschaftliche Adoption soll hingegen weiterhin Ehepaaren vorbehalten bleiben. Der Bundesrat begründet diese Bevorzugung mit dem besonderen verfassungsrechtlichen Schutz des Rechtsinstituts der Ehe. Die eidgenössischen Räte dürften dem folgen. Das Parlament enthält durch die Begrenzung des Erwerbsersatzes bei Mutterschaft auf Frauen Vätern einen bezahlten Elternurlaub vor. Nach Ansicht des Bundesgerichts ist dies grundrechtskonform, auch wenn die Rechtsprechung des EGMR insoweit einigen Interpretationsspielraum eröffnet. Die Ungleichbehandlung aufgrund des Geschlechts hält das Bundesgericht für gerechtfertigt, weil der Erwerbsersatz an Schwangerschaft und Niederkunft, also an eine geschlechtsspezifische biologische Ursache, anknüpft.

Abgesehen von eindeutigen – bei uns erfreulicherweise seltenen – Fällen hängt es demnach von der Sichtweise der letzten Instanz ab, ob eine Diskriminierung vorliegt oder nicht. In einigen europäischen Staaten befindet ein Verfassungsgericht abschließend darüber, ob eine demokratische Entscheidung eine Diskriminierung herbeiführt und daher aufgehoben wird. In der Schweiz beurteilt auf Bundesebene das Parlament die Grundrechtskonformität von Kantonsverfassungen, und es entscheidet letztverbindlich über Gesetze. Nur das fakultative Referendum kann ein Gesetz zu Fall bringen. Das Anwendungsgebot für Bundesgesetze erlegt dem Bundesgericht indes kein Prüfungsverbot auf. Es kann den Gesetzgeber durchaus einladen, ein nach Auffassung des Gerichts verfassungswidriges Gesetz zu ändern. Ein Beispiel ist die „Heiratsstrafe“, eine steuerliche Diskriminierung aufgrund der Lebensform. Über Ungleichbehandlungen, die in der BV selbst angelegt sind, entscheiden Volk und Stände abschließend. Beispiele sind der Militärdienst für Männer und das Minarettverbot.

Die repräsentative Demokratie ist eine Republik.

Entgegen des weit verbreiteten Irrtums, ist eine Republik de-facto und de-jure KEINE Demokratie sondern eben eine Republik. Es ist mir ein Anliegen diese begriffliche Unterscheidung zu etablieren, da eine fehlende Unterscheidung hier einen falschen Eindruck erweckt. Zur Belegführung bitte die Funktionsweise der Attische Demokratie mit der der Römischen Republik vergleichen! Polybios trifft hier mit seiner Anakyklosis eine treffende Analyse: Die Republik ist und war eine Mischform unter den Staatsverfassungen.

Ob der Justizminister parteifrei ist, spielt für den Richter-Präsidenten keine große Rolle. Amtsverschwiegenheit, besondere Regeln über Unparteilichkeit und Unbefangenheit, Schutz anderer Prozessparteien und anderes binden ihr in der öffentlichen Auseinandersetzung oft die Hände. Deshalb wollen die Richter Personalauswahl und Ressourcenverteilung selbst in die Hand nehmen, in einem Rat der Gerichtsbarkeit. Posten und Mittel sollen „unabhängig, frei von politischem Einfluss“ verteilt werden, forderte der Richter-Präsident und der Staatsanwälte-Vorsitzender. Beim Weisungsrecht des Justizministeriums gegenüber den Staatsanwälten geht es vor allem um den “Anschein“. Zwar gebe es heute keine politisch motivierten Weisungen mehr, betonen die Standesvertreter. Dennoch forderte der geschäftsführende Justiz-Gewerkschaftschef, dass die Übertragung an ein unabhängiges Organ ins Regierungsprogramm kommt. Denn: Solange die Weisungsspitze politisch besetzt ist, wird man den Verdacht nicht wegbekommen, dass eingegriffen wird. Das beeinträchtige nicht nur das Vertrauen in die Justiz, sondern schade auch der Politik - wenn der Anschein entsteht, dass ein Politiker nicht objektiv alle vertritt, sondern einzelnen „hilft“. Auch für die Verwaltungsrichter, die zu Jahresbeginn ihre Arbeit an den Landes- und Bundesgerichten erster Instanz aufnehmen, ist Unabhängigkeit das Thema. Ihre Aufgabe ist die Kontrolle der Verwaltung - da müsse vermieden werden, dass die Verwaltung etwa über Postenbesetzungen die Gerichte kontrollieren kann. So müssten Vorschläge der Personalsenate an die Landesregierungen, die die Richter ernennen, verbindlich sein, damit nicht einmal der Anschein des Einflusses gegeben ist - auch wenn dies “tatsächlich nicht geschieht“.

Fehlentscheidungen und Versäumnisse bei der Justiz orten das Netzwerk gegen Rechtsextremismus, das Mauthausen Komitee, die SPÖ, die Grünen und die Israelitische Kulturgemeinde. Rechtsextremismus werde oft als Kavaliersdelikt behandelt. Das Ministerium sieht keine Versäumnisse. „Wir zeigen einige konkrete Beispiele auf, wo es zu unglaublichen Fehlentscheidungen und Versäumnissen gekommen ist“. So sei es etwa seit Sommer 2010 zu einer ganzen Reihe von Anzeigen gegen das „Objekt 21“ und seine Aktivisten gekommen. Diese hätten nur in einem einzigen Fall - nämlich im August 2012 – zu einer bedingten Verurteilung geführt.

“Die meisten Anzeigen hat die Staatsanwaltschaft Wels zwei Jahre und länger liegen gelassen, die haben zu keinem Ergebnis geführt“, sagte der Sprecher des OÖ. Netzwerks gegen Rechtsextremismus. Für jeden Informierten sei ersichtlich, dass beim „Objekt 21“ wesentlich mehr Neonazis aktiv waren.

Ein weiterer Fall sei eine kriminelle Organisation mit 200 Beteiligten und einer großen Zahl schwerer Verbrechen. Ermittelt werde jedoch nur gegen 35 Beschuldigte. Davon standen nur sieben wegen NS-Wiederbetätigung vor Gericht stehen. Die Justiz entscheidet, aber Unabhängigkeit bedeutet ja nicht, dass keine Fehler gemacht werden. Wir wissen es aus der Vergangenheit, dass es Defizite und Fehlentscheidungen gibt. Die Justizministerin (Karl Beatrix) wurde kurz nach ihrem Amtsantritt darauf hingewiesen, seither ist die Lage nicht besser, sondern schlechter geworden.

Das Mauthausen Komitee Österreich (MKÖ) und das OÖ. Antifa-Netzwerk prangerten am Montag “Fehlentscheidungen und Versäumnisse der Strafjustiz“ an. Als Beispiele nannten sie u. a. die “sang- und klanglose“ Einstellung des Verfahrens gegen einen “bekannten Rechtsextremisten“, der die Existenz von Krematorien im KZ Auschwitz sowie die Ermordung von Anne Frank geleugnet und KZ-Überlebende als “Landplage“ bezeichnet habe. Auch antisemitische Beschimpfungen eines Rabbi durch Fußballfans im Vorjahr in Wien hätten kein gerichtliches Nachspiel gehabt.

Für SPÖ-Landesgeschäftsführer ist es auffällig, “dass die Justizministerin immer zu spät dran ist“. Das gelte für ihr Maßnahmenpaket in Sachen Jugendstrafvollzug ebenso wie beim Thema Rechtsextremismus. “Man hat hier immer das latente Gefühl der parteipolitischen Einflussnahme, des bewussten Wegschauens“, kritisiert er. Der Ministerin fehle es an Sensibilität, Objektivität und Engagement für eine unabhängige Justiz. “Beatrix Karl ist als Ministerin nicht gut für die Mitbürger in unserem Land“, so der SPÖ-Landesgeschäftsführer.

In der Verfassung steht, dass alle Organe des Staates nur auf der Basis von Gesetzen tätig werden dürfen. Hier ist geregelt, welche staatlichen Einrichtungen es gibt, wie die Regierung gebildet wird, welche Verantwortung sie hat und wie die Verwaltung aufgebaut werden soll. Hier wird festgelegt, dass Gerichte und RichterInnen unabhängig entscheiden müssen, und hier wird auch festgelegt, wie die staatlichen Einrichtungen kontrolliert werden.

Mit einer Verfassung wird der Anspruch erhoben, den Aufbau eines Staates grundsätzlich zu regeln. Das bedeutet auch, dass alles, was in diesem Staat geschehen kann, genauen Regeln folgen muss und Beschränkungen unterliegt.

Wenn von der Verfassung eines Staates gesprochen wird, kann aber auch eine Beschreibung davon gemeint sein, wie Abläufe in einem Staat tatsächlich funktionieren: Wer verfügt über Einfluss, wer bestimmt Themen, wer kann Projekte verhindern, oder wie kommen Entscheidungen zustande.

In Österreich ist es z. B. so, dass die Bundesverfassung in sehr vielen Staatsangelegenheiten eine zentrale Stellung für das Parlament vorsieht. Tatsächlich dominieren aber die Regierung und die Regierungsparteien weite Teile der Politik. So wird etwa in den Medien regelmäßig berichtet, dass „sich die Regierung auf ein Gesetz geeinigt hat“. Selbstverständlich wird der Gesetzentwurf dann noch dem Nationalrat und dem Bundesrat zur Beschlussfassung vorgelegt. Aber selbst wenn dort nach intensiven Diskussionen noch Änderungen vorgenommen werden, bleibt in der Öffentlichkeit oft der Eindruck, dass letztendlich nicht das Parlament, sondern die Regierung Gesetze beschließt.

Neben der formalen Verfassung gibt es die „gelebte“ Verfassung - die sogenannte Realverfassung. Die Realverfassung beschreibt die verschiedenen informellen (im Gegensatz zu den formellen) Abläufe, die im politischen Geschehen wirksam werden. So wird der Einfluss der Bundesregierung, der Landeshauptleute oder der politischen Parteien klar. Sie können sich aber nie über die rechtliche Verfassung hinwegsetzen.

Eine Verfassung stellt mit ihren Regeln Erwartungen an alle, die im Staat Funktionen haben und Verantwortung tragen. Die Erfüllung dieser Erwartungen ist keine Selbstverständlichkeit – zum Beispiel, dass das Parlament ausführlich über Gesetze diskutiert oder RichterInnen unabhängig sind. Daher müssen diese Erwartungen besonders geschützt werden. Und daher muss alles, was vom Parlament beschlossen wird und was die Regierung tut, auch an der Verfassung gemessen werden. Es muss überprüft werden, ob das, was in der Politik und im Staat geschieht, den Regeln entspricht, die die BürgerInnen dafür aufgestellt haben. Die Verfassung muss daher von allen BürgerInnen eines Staates, vor allem aber von den politischen Parteien und ihren VertreterInnen im Parlament akzeptiert werden. Sie soll Grundlage ihres politischen Handelns sein.

Die Verfassung soll Stabilität sichern. Das heißt auch, dass Verfassungen nicht einfach geändert werden können.

In Österreich kann die Verfassung nur geändert werden, wenn mindestens die Hälfte der Abgeordneten zum Nationalrat bei der Abstimmung anwesend ist und sich zwei Drittel von ihnen für die Änderung aussprechen. Außerdem müssen Verfassungsgesetze ganz genau als solche bezeichnet werden. Manche Verfassungsgesetze können nur mit Zustimmung des Bundesrates geändert werden. Bei Änderungen der Grundprinzipien der Bundesverfassung muss sogar das Volk darüber abstimmen.

Vor allem aber soll eine Verfassung auch die Rechte und Freiheiten jedes Menschen im Staat und gegenüber dem Staat regeln. Sie sichert und garantiert die Menschenrechte und die Grundrechte. Das sind z. B. das Recht auf Leben, das Verbot von Folter und unmenschlicher Strafe oder das Verbot der Sklaverei. Dazu gehört das Grundrecht, dass alle Menschen „vor dem Gesetz gleich sind“ und somit von den Einrichtungen des Staates gleich behandelt werden müssen. Auch über ihre Rechte muss sachlich, und nicht einfach willkürlich, entschieden werden. Das Recht auf Privatleben und damit zum Beispiel der Schutz vor willkürlichen Hausdurchsuchungen oder Überwachung ist durch die Verfassung garantiert.

Ebenso Teil der Grund- und Menschenrechte sind das Recht auf freie Meinung und das Recht auf Information. Auch das Recht, sich in der Öffentlichkeit zu versammeln und zu demonstrieren sowie das Recht, einen Verein oder eine Partei zu gründen, sind Grundrechte. Es gibt ein Grundrecht auf Familiengründung und die Achtung des Familienlebens. Diese und andere Rechte sollen garantieren, dass Menschen in Freiheit und ohne Angst leben können, dass die Maßnahmen, die in Gesetzen getroffen werden, möglichst fair und gerecht sind, und dass jeder Mensch, dessen Rechte verletzt worden sind, Schutz erhält und seine Rechte durchsetzen kann.

Die Gründung der Republik Österreich

Die Republik Österreich wurde 1918 als demokratischer Staat gegründet.

Zwei Jahre später trat das Bundesverfassungsgesetz in Kraft.

Die Zeit der Demokratie in Österreich wurde jedoch unterbrochen. Im Jahre 1933 wurde das Parlament aufgelöst, die demokratische Bundesverfassung außer Kraft gesetzt und viele demokratische Elemente, wie etwa die Meinungsfreiheit, wurden nach und nach ausgeschalten. Noch schlimmer wurde es nach der Machtübernahme der Nationalsozialisten in Österreich. In dieser Zeit galt das strikte Führerprinzip, und alle, die einer anderen Meinung waren, wurden gnadenlos verfolgt. Vielleicht haben dir deine Großeltern von der Zeit des Zweiten Weltkriegs erzählt?

Erst 1945 wurde die Republik Österreich wieder auf der Grundlage demokratischer Prinzipien errichtet. Bei den Landtagswahlen am 25.11.1945 wurden erstmals wieder VolksvertreterInnen in das Parlament gewählt. Seither wird in Österreich die Demokratie sehr wichtig genommen! Die Zeit seit 1945 nennt man übrigens die Zweite Republik, weil es davor, zwischen 1918 und 1933 schon eine Erste Republik gab.

Es gibt ein Volk (griechisch: Demos), das seine VertreterInnen für eine bestimmte Zeitspanne wählt. Die gewählten VertreterInnen kommen dann im Parlament (Legislative) zusammen und verabschieden Gesetze. Das Parlament ist also die Volksvertretung. Durch die Wahlen gibt das Volk die politische Richtung im Staat vor und ist an der Gesetzgebung beteiligt.

In Österreich werden nicht Personen, sondern politische Parteien gewählt. Eine Partei ist ein Zusammenschluss von Menschen, die ähnliche Anschauungen und Ziele verfolgen. Parteien arbeiten in allen politischen Bereichen und können gewählt werden.

Jede Partei hat ihr eigenes Parteiprogramm, in welchem sie ihre Anschauungen, Ziele und Lösungsstrategien festlegt und niederschreibt. Eine Partei versucht, so viele Menschen wie möglich von ihrem Parteiprogramm zu überzeugen. Die Parteien diskutieren ihre Ideen mit vielen Menschen und geben Wahlversprechen. Sie versprechen etwas im Sinne der WählerInnen zu tun, wenn sie gewählt werden. Falls sie in die gewünschte Position gewählt werden, geben sie zum Beispiel mehr Geld für den Ausbau von Radwegen oder für Schulen aus.

Die Regierung (Exekutive) ist für die Verwaltung des Staates zuständig. Sie muss zum Beispiel dafür sorgen, dass genügend Schulen und Krankenhäuser gebaut werden, es ein ausreichendes Straßennetz und genug öffentliche Verkehrsmittel gibt, jeder seine Steuern zahlt, VerbrecherInnen gefasst werden und vieles, vieles mehr.

Nach Wahlen zum Nationalrat beauftragt der Bundespräsident oder die Bundespräsidentin den Chef bzw. die Chefin der stärksten Partei (das ist jene Partei mit den meisten Wählerstimmen) mit der Bildung einer Regierung. Die Regierung wird dann entweder von der stärksten Partei oder von zwei oder mehr Parteien, die im Nationalrat gemeinsam die Mehrheit haben, gebildet (Koalition). Die Regierung muss zum Schluss noch vom Bundespräsidenten oder der Bundespräsidentin ernannt werden. An der Spitze der Regierung steht der Bundeskanzler oder die Bundeskanzlerin, auch Regierungschef bzw. Regierungschefin genannt, dazu kommen dann noch die BundesministerInnen und die StaatssekretärInnen.

Die Mitglieder der Regierung treffen sich regelmäßig im Ministerrat und können dort gemeinsam Gesetze vorschlagen, die zuerst im Nationalrat und dann im Bundesrat beschlossen werden. Die Regierung wird vom Parlament kontrolliert. Kontrolle ist deshalb wichtig, damit die Regierung nicht irgendwelche Gesetze gegen den Willen des Volkes erlassen kann. Wenn die Bevölkerung mit der Regierung unzufrieden ist, kann sie das nächste Mal andere Parteien ins Parlament wählen.

Es gibt nun also Parteien, die eine Mehrheit gefunden haben und welche die Regierung bilden, die so genannten Regierungsparteien. In der Opposition sind diejenigen Parteien, die nicht in der Regierung sind, weil sie weniger Stimmen bekommen haben und nicht in einer Koalition mit der Mehrheitspartei sind.

Die Oppositionsparteien nehmen die Arbeit der Regierung besonders streng unter die Lupe und schauen genau, ob die Regierungsparteien auch wirklich umsetzen, was sie versprochen haben. Sie sagen auch, was sie anders machen würden.

Nachkriegs-Österreich

Bis 1948 organisierten sich Opfer aller politischen Richtungen im Verband, die Leitungen waren von Vertretern der drei Parteien Nachkriegs-Österreichs (SPÖ, KPÖ, ÖVP) besetzt. Von Anfang an spielten jedoch politische Auseinandersetzungen eine Rolle. Das war insofern von Brisanz, als dem Verband die zentrale Funktion zukam, den Opferstatus einer Person zu bestätigen, damit diese entsprechende Unterstützungen erhielt. Es wurde und wird immer wieder von Diskriminierungen von Personen berichtet, wobei vor allem vonseiten sozialdemokratischer und christlich-sozialer Zuständiger die Ansuchen tatsächlicher oder vermeintlicher KPÖ-Mitgliedern hinausgezögert oder behindert wurden. 1948 schließlich eskalierten die Spannungen innerhalb des Verbandes und das wichtigste Organ der politischen Opfer der faschistischen Gewaltherrschaft in Österreich wurde durch den Rückzug der SPÖ- und ÖVP-Vorstandsmitglieder 1948 aufgelöst. Dieser Schritt stand im Zusammenhang mit immer wieder geäußerten Vorwürfen, die KPÖ würde den Verband für politische Zwecke missbrauchen. Vor dem Hintergrund des beginnenden Kalten Krieges sahen sich die beiden großen Parteien veranlasst, eine überparteiliche Organisation, in der viele KommunistInnen wirkten, zu zerschlagen, um die KPÖ politisch zu isolieren. Noch dazu handelte es sich bei der Arbeit des Verbandes der politisch Verfolgten um einen national bedeutsamen und international beäugten, sensiblen Bereich.

Österreichs Demokratiequalität

Im Folgenden gilt es, auf Basis empirischer Indikatoren die österreichische Demokratiequalität einer komparativen Betrachtung und Analyse zuzuführen, um schließlich Thesen zur Bewertung und Evaluation von Österreichs Demokratiequalität zur Diskussion stellen zu können. Bewertung, vielmehr noch Evaluation, sollten dabei weniger als faktische Aussagen, sondern mehr als Anregungen für Diskussion und Möglichkeiten einer Demokratieverbesserung verstanden werden. Evaluation will hier also Demokratielernen provozieren. Der empirische Referenzrahmen („benchmark for comparison“) sind alle Mitgliedsländer der OECD, ergänzt noch um alle Mitgliedsländer der EU27. Der gewählte Zeitpunkt ist das jeweils letzte Jahr mit bestehender Dateninformation (aus Sicht des Jänners 2012), in der Regel also das Jahr 2010.28 Es wurden nur verfügbare Indikatoren genommen, und keine neuen Indikatoren kreiert. Es geht somit um das Abrufen bereits bestehenden Wissens. Es werden Indikatoren von solchen Institutionen (Organisationen) verwendet, die einerseits einen (relativ) „überparteilichen“ Ruf haben, aber andererseits auch eine gewisse konsensuale „Mainstream“-Sicht widerspiegeln. Mögliche kritische Befunde wiegen deshalb dann umso schwerer. Das soll auch unterstreichen, dass zumindest die OECD-Länder über weite Strecken bereits gut über Indikatoren dokumentiert sind (was nicht einen Bedarf nach neuen und besseren Indikatoren ausschließt). Um eine komparative Betrachtung und Analyse über die verschiedenen Indikatoren zu unterstützen, wurden alle Indikatoren auf ein Wertespektrum von 0-100 reskaliert, bei dem „0“ jeweils als das schlechteste und „100“ als das beste (empirisch bereits vorhandene) Maß für Demokratie und Demokratiequalität zu interpretieren wären (im Rahmen unseres 40-Länder-Vergleichs). Insgesamt basiert der Vergleich auf elf Indika - Im Folgenden gilt es, auf Basis empirischer Indikatoren die österreichische Demokratiequalität einer komparativen Betrachtung und Analyse zuzuführen, um schließlich Thesen zur Bewertung und Evaluation von Österreichs Demokratiequalität zur Diskussion stellen zu können . Bewertung, vielmehr noch Evaluation, sollten dabei weniger als faktische Aussagen, sondern mehr als Anregungen für Diskussion und Möglichkeiten einer Demokratieverbesserung verstanden werden. Evaluation will hier also Demokratielernen provozieren. Der empirische Referenzrahmen („benchmark for comparison“) sind alle Mitgliedsländer der OECD, ergänzt noch um alle Mitgliedsländer der EU27. Der gewählte Zeitpunkt ist das jeweils letzte Jahr mit bestehender Dateninformation (aus Sicht des Jänners 2012), in der Regel also das Jahr 2010.28 Es wurden nur verfügbare Indikatoren genommen, und keine neuen Indikatoren kreiert. Es geht somit um das Abrufen bereits bestehenden Wissens. Es werden Indikatoren von solchen Institutionen (Organisationen) verwendet, die einerseits einen (relativ) „überparteilichen“ Ruf haben, aber andererseits auch eine gewisse konsensuale „Mainstream“-Sicht widerspiegeln. Mögliche kritische Befunde wiegen deshalb dann umso schwerer. Das soll auch unterstreichen, dass zumindest die OECD-Länder über weite Strecken bereits gut über Indikatoren dokumentiert sind (was nicht einen Bedarf nach neuen und besseren Indikatoren ausschließt). Um eine komparative Betrachtung und Analyse über die verschiedenen Indikatoren zu unterstützen, wurden alle Indikatoren auf ein Wertespektrum von 0-100 reskaliert, bei dem „0“ jeweils als das schlechteste und „100“ als das beste (empirisch bereits vorhandene) Maß für Demokratie und Demokratiequalität zu interpretieren wären (im Rahmen unseres 40-Länder-Vergleichs).29 Insgesamt basiert der Vergleich auf elf Indikatoren, die sich mehrheitlich auch (mehr oder weniger) eindeutig den von uns identifizierten vier (konzeptionellen) Dimensionen von Demokratie zuordnen lassen. Solch ein breiteres Indikatorenspektrum lässt sich als ein Versuch und Beitrag dafür verstehen, ein „vielschichtiges Qualitätsprofil von Demokratien zu bestimmen“, und könnte damit helfen, wie von Hans-Joachim Lauth (2011: 49) zur Diskussion gestellt, „qualitative oder komplexe Ansätze der Demokratiemessung“ zu entwickeln. In der nachfolgenden Tabelle halten wir das empirische Ergebnis fest. Im Folgenden sollen die genauen Quellen der Indikatoren angeführt und präzisiert werden:

a) Die Dimension der Freiheit: Dafür verwenden wir die “political rights“, die “civil liberties“ und die “freedom of press“, so wie sie jährlich von Freedom House (2011c, 2011d) erstellt werden. Bürgerliche Freiheiten (“civil liberties“) sind wichtig, weil diese eine entscheidende Unterscheidungslinie zwischen primär “electoral democracies“ und den “liberal democracies“ mit einer höheren Demokratiequalität ziehen. Bei den politischen Rechten und bürgerlichen Freiheiten wurde ferner auf die differenzierteren “Aggregate and Subcategory Scores“ zugegriffen. Betreffend die Glaubwürdigkeit der Freiheitsrankings durch Freedom House gibt es teilweise kontroverse Diskussionen. Es scheint aber so zu sein, dass sich die Methodologie von Freedom House in den letzten Jahren verbesserte, und Freedom House im Wesentlichen ein Peer-Review- Verfahren anwendet, welches grundsätzlich akademischen Standards entspricht (Freedom House 2011a). Auch sind Freedom-House-Daten für die OECD-Länder weniger problematisch als bei nicht-OECD-Ländern. Ferner sieht Freedom House die Freiheit in mehreren Ländern höher als in den USA selbst (siehe auch die Diskussion bei Pickel/Pickel 2006: 221). Zusätzlich zogen wir den „Index of Economic Freedom“ hinzu (Heritage Foundation 2011). Bei der ökonomischen Freiheit ließe sich natürlich streiten, ob diese bei einer Bewertung (der Freiheit) von Demokratiequalität Eingang finden sollte.

b) Die Dimension der Gleichheit: Hier fiel die Wahl auf zwei Indikatoren. Bei Gender-Gleichheit beziehen wir uns auf den “Global Gender Gap Index“, so wie er jährlich vom World Economic Forum (Hausmann et al. 2011) veröffentlicht wird. Es handelt sich hier um ein umfassendes Maß für Gender- Gleichheit, das folgende Bereiche erfasst: “Economic Participation and Op- portunity“; “Educational Attainment“; “Health and Survival“; und “Political Empowerment“. Bei der Einkommensgleichheit beschlossen wir, uns auf die “Social and Welfare Statistics“ der OECD (2011) zu beziehen. Bei der Einkommensverteilung entschieden wir uns für den Gini-Koeffizienten für die gesamte Bevölkerung (nach Abzug der Steuern und nach Erhalt möglicher Transferleistungen).30

c) Die Dimension der Kontrolle: Hier galt unsere Wahl dem „Corruption Percep- tions Index“ (CPI), der jedes Jahr von Transparency International (TI 2011) herausgegeben wird. Der CPI aggregiert über verschiedene Surveys, wie in einem Land das Ausmaß der Korruption wahrgenommen wird. Korruption lässt sich als ein (indirektes) Maß dafür interpretieren, ob Kontrolle funktioniert (oder auch nicht).

d) Die Dimension der nachhaltigen Entwicklung: Die erste Wahl hier bezieht sich auf den „Human Development Index“ (HDI), den die Vereinten Nationen regelmäßig veröffentlichen (UNDP 2011). Der HDI errechnet sich aus folgenden Bereichen: “Long and healthy life“; “Knowledge“; und “A decent standard of living“. Der HDI misst damit “human development“, eines der beiden Grund- prinzipien, welches gemeinsam mit den “human rights“ die Theoriearchitektur von Guillermo O’Donnell (2004a) zu Demokratiequalität darstellt und erklärt. Als zweiten Indikator verwenden wir die aggregierten “total scores“ des Democracy Ranking (2011). Das “Democracy Ranking 2011“ errechnet Durchschnittswerte für die Jahre 2006-2007 und 2009-2010, und aggregiert dabei die verschiedenen Dimensionen folgendermaßen (Campbell 2008: 34): “politics“ 50 Prozent; und jeweils 10 Prozent für “gender“, “economy“, “knowledge“, “health“ und “environment“. Damit definiert und erfasst das Democracy Ranking die nachhaltige Entwicklung noch umfassender als der HDI (vgl. Campbell 2011: 3).

e) Andere Indikatoren: Ferner entschieden wir uns, zwei Indikatoren des “Migrant Integration Policy Index“ (MIPEX) in unseren Vergleich der Demokratiequalität aufzunehmen (Huddleston et al. 2011): einerseits den “overall score (with education)“ sowie den “access to nationality“ (Zugang zu Staatsbürgerschaft). Dieser Index misst also die Integration von Migrantinnen und Migranten beziehungsweise Nicht-Staatsbürgern in eine Gesellschaft und Demokratie. Auf den ersten Blick hin ist es nicht ganz eindeutig, zu welcher beziehungsweise welchen der oben beschriebenen Dimensionen (Freiheit, Gleichheit, Kontrolle und nachhaltige Entwicklung) der MIPEX zuzuordnen wäre. Möglicherweise sind da auch multiple Zuordnungen denkbar.

Für die nachfolgend präsentierten Bewertungen setzten wir Österreichs Demokratie in Referenz zu den OECD-Ländern (EU27) mit Fokus auf das Jahr 2010. Theoretisch wurden konzeptionell vier Dimensionen abgeleitet (Freiheit, Gleichheit, Kontrolle und nachhaltige Entwicklung), und diesen elf empirische Indikatoren zugeordnet. Thesenartig zusammengefasst lassen sich auf dieser Basis folgende Befunde formulieren:

a)Österreichische Demokratiequalität fällt komparativ gut aus bei „political rights“ und „civil liberties“ (Dimension Freiheit), Einkommensgleichheit (Dimension Gleichheit) und bei beiden Indikatoren für die Dimension nachhaltiger Entwicklung.

b)Österreichische Demokratiequalität fällt komparativ nicht mehr ganz so gut aus bei Pressefreiheit und ökonomische Freiheit (Dimension Freiheit), Gender- Gleichheit (Dimension Gleichheit) und Korruption (Dimension Kontrolle).

c)Österreichische Demokratiequalität fällt komparativ deutlich abgeschlagen (niedriger positioniert) aus bei beiden verwendeten Indikatoren des Migrant Integration Policy Index (MIPEX) – bei MIPEX allgemein belegt Österreich nur Rangplatz 26 (von 33)31 und beim Zugang zu Staatsbürgerschaft sogar nur mehr Rangplatz 30 (von 33).32 In diesem Zusammenhang ist die Beobachtung interessant, dass die schlechte Performanz von Österreich beim MIPEX offenbar nicht auf die politischen Rechte und bürgerlichen Freiheiten bei Freedom House negativ abfärbt. Eine These wäre, dass Ausländerintegration dort (bei Freedom House) nicht hoch gewichtet Eingang findet.

Die komparativen Stärken und Schwächen der österreichischen Demokratiequalität mischen sich unterschiedlich über die Dimensionen Freiheit und Gleichheit. Hin-sichtlich nachhaltiger Entwicklung positioniert sich die österreichische Demokratiequalität robust und hoch gereiht. Werden die Werte des Democracy Ranking für die Jahre 2009-2010 als Ausgangspunkt genommen (Democracy Ranking 2011), so platzieren sich bei nachhaltiger Entwicklung die Länder Norwegen, Schweden, Finnland, die Schweiz und Dänemark weltweit an der Spitze. Damit geben derzeit die nordischen Länder (und die Schweiz) das globale empirische Benchmark für Demokratieentwicklung vor (für eine umfassende und nachhaltige Demokratie-entwicklung). Die nordischen Länder zeigen beeindruckend auf, welches Maß an Demokratiequalität empirisch bereits möglich ist.33

Vielfach platziert sich die österreichische Demokratiequalität im internationalen Vergleich mit den OECD-Ländern hoch bis sehr hoch, aber nicht über alle Dimensionen und Indikatoren. Im Sinne eines weitergehenden Lernens für Österreichs Demokratiequalität (so die These) erscheint vor allem die Identifikation der potenziellen Problemfelder als relevant, da natürlich im Besonderen dort Reformen von Politik und Demokratie greifen sollten und müssen. Innovationsnotwendigkeiten verorten sich für Österreichs Demokratiequalität vor allem für Pressefreiheit, Gender-Gleichheit und eine konsequentere Eindämmung und Bekämpfung von Korruption. Der dringendste Handlungsbedarf für Österreichs Demokratiequalität besteht aber vor allem in einer verbesserten Integration von Migrantinnen und Migranten (nicht-EU-Bürgern) und einem verbesserten Zugang zu Staatsbürgerschaft. Ferner ist Integrationspolitik mit benachbarten Politikfeldern wie Asylpolitik (Rosenberger 2010) vernetzt. Österreichs Staatsbürgerschaft kennt kein „jus soli“, sondern wendet ein reines „jus sanguinis“ an: Automatischer Erwerb von Staatsbürgerschaft erfolgt noch immer über die Staatsbürgerschaft der Eltern, Geburt in Österreich und Residenz während Kindheit und Jugend werden dabei und dafür ausgeblendet. Damit entscheidet faktisch Abstammung (also ein biologisches Prinzip) über politische Rechte und automatische politische Teilnahme (Partizipa- tion) an Österreichs Demokratie.34 Dies lässt sich nur schwer in Einklang bringen mit den entwickelten Qualitätsstandards einer Demokratie des 21. Jahrhunderts und steht letztlich – konsequent gedacht – im Widerspruch zu Fairness und dem Prinzip der universellen Gleichheit der Menschenrechte.35 Reformen von Staatsbürgerschaft in anderen europäischen Ländern (wie Deutschland), während der letzten Jahre, sind hier nicht nach Österreich durchgedrungen und wurden nicht in den österreichischen politischen Mainstream-Diskurs aufgenommen.

Abschließend sollen einige Möglichkeiten für eine Verbesserung der österreichischen Demokratiequalität skizziert und zur Diskussion gestellt werden:

a) Staatsbürgerschaft: Die Einführung einer gleichberechtigten „jus soli“-Komponente, parallel zum „jus sanguinis“, ist dringend notwendig.37 Zu Doppel- und Mehrfachstaatsbürgerschaft sind unterschiedliche Positionen denkbar und legitim, es gibt jedoch gute Argumente für deren Zulassung.

b) Gender-Gleichheit, Pressefreiheit, verbesserte Integration von Migrantinnen und Migranten und Eindämmung von Korruption: Das sind Bereiche und Politikfelder, in denen sich Österreich komparativ nicht so gut beziehungsweise sogar schlechter positioniert. Reformen von Österreichs Demokratie sollten deshalb intensiver auf diese Anwendungsbereiche von „policy“ fokussieren.

c) Ausbalancierung von politischer Macht: Wolfgang C. Müller und Kaare Strøm (2000: 589) rechneten für Westeuropa empirisch vor, dass Regierungsparteien ein höheres Risiko dafür tragen, bei Wahlen zu verlieren als zu gewinnen. Das wäre somit ein Ausdruck des Phänomens, warum sich in Demokratien regel- mäßig Regierung/Oppositions-Zyklen und politische Schwingungen (Links-rechts-Schwingungen) manifestieren. Eine Besonderheit für Österreich ist, dass es hier auf Ebene des nationalen Parlaments (im Nationalrat) seit der Nationalratswahl 1983 durchgehend eine „rechte“ Mandatsmehrheit gibt. Umgekehrt lässt sich zur Diskussion stellen, dass – möglicherweise in Reaktion auf die „konservativen/rechten“ Koalitionen von ÖVP/FPÖ und ÖVP/BZÖ (schwarz- blau beziehungsweise schwarz-orange) auf Bundesebene im Zeitraum 2000-200739 – für die österreichischen Landtage erstmals ab 2005 eine „linke“ Mandatsmehrheit resultierte, wenn die Landtage nach Bevölkerung gewichtet aggregiert werden (Campbell 2007: 392-393).40 Die Fortsetzung von Großen Koalitionen (SPÖ und ÖVP) auf Bundesebene lässt hier unter Umständen eine Erosion linker Landtagsmehrheiten erwarten. Für eine verbesserte politische Machtausbalancierung wäre möglich: vermehrte Begrenzung von Amtszeiten („term limits“) – also auch für Bundeskanzlerin und Bundeskanzler sowie Lan-deshauptleute; generelle Abschaffung vom Proporz auf Landesebene; generelle Einführung der Direktwahl von Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern in al- len Bundesländern; eine mögliche Direktwahl von Landeshauptleuten – bei Re-Arrangierung der Machbalance auf Landesebene (ebd.: 402).41

d) Volksabstimmungen: Sollen Volksbegehren mit einer Mindestanzahl an Unterschriften automatisch einer Volksabstimmung zugeführt und unterzogen werden? (Soll das Parlament mit „qualifizierter Mehrheit“ dagegen berufen können?) Gegen einen vermehrten Einsatz von Referenda sprechen folgende Befürchtungen: Politik (Politik-Zyklen) würden zu kurzfristig werden; Blockade von Prozessen einer weitergehenden EU-Integration; ein populistischer Missbrauch von einzelnen Themen (beispielsweise gegen Migrantinnen und Migranten). Dafür spräche hingegen, dass die Bevölkerung beziehungsweise die Wählerinnen und Wähler ein Thema auf die politische Agenda setzen könnten, welches die regierenden Parteien möglicherweise ignorieren. Wichtig wäre deshalb die Entscheidung, was eine gute notwendige Mindestanzahl an Unterschriften sein müsste? 250 000 Unterschriften wären wahrscheinlich zu wenig, 640 000 Unterschriften (so um die 10 Prozent der Wahlberechtigten) eventuell ausreichend. Diese Referenzlatte könnte aber auch noch höher gelegt werden – beispielsweise 25 Prozent aller Wahlberechtigten (Campbell 2002: 39).

e) Politische Bildung: Im österreichischen Schulsystem (etwa Sekundarschule) sollte die politische Bildung klarer und konsequenter als ein eigenes beziehungsweise eigenständiges Fach umfassend eingeführt werden. Politische Bildung ließe sich dabei und dafür als eine „demokratische Bildung“ konzipieren (auch als eine solche explizit bezeichnen und dahingehend umbenennen?).42

f)„Democratic Audit“ von Österreich: Bisher wurden das politische System Ös- terreichs, seine Demokratie und Demokratiequalität, noch keinem systematischen Democratic Audit unterzogen.43 Dafür ließe sich beispielsweise das Verfahren von IDEA einsetzen und anwenden (Beetham 1994; siehe auch wieder- um IDEA 2008). Es wäre aber genauso möglich, verschiedene Verfahren zu „poolen“ beziehungsweise hybrid zu kombinieren.



Seit der Entstehung der modernen Verfassung in den USA und in Europa seit Ausgang des 18. Jahrhunderts nennen wir Verfassung die Rechtssätze höchsten Ranges, die die Ordnung des Staates hinsichtlich seiner grundlegenden Organisationsform und -struktur sowie seines grundlegenden Verhältnisses zu den Bürgern regeln. Verfassung ist damit die zentrale Herrschafts- und Werteordnung im Staat. Das GG reiht sich in das Vorbild der freiheitlich-demokratischen Verfassung ein, wie sie in den Neuengland-Staaten der USA und in Frankreich geschaffen wurden. Für Deutschland wichtig ist, dass zuerst Verfassungen in den einzelnen Staaten des Deutschen Bundes ab 1813 entstanden. Sie waren am amerikanisch-westeuropäischen Verfassungsbild orientiert. Eine Reichs- oder Bundesverfassung kam erst erheblich später hinzu, nachdem die Paulskirchen-Versammlung 1848/49 ihr Verfassungswerk nicht hatte durchsetzen können.

Entscheidend für eine Verfassung ist neben dem Inhalt ihre erhöhte formelle Gesetzeskraft. Sie ist ranghöchste Norm im Staate, vorbehaltlich der heute wichtig gewordenen Einordnung in die supranationale EG, deren Recht in den Grenzen der Art. 23 und 24 GG grundsätzlich Anwendungsvorrang besitzt. Der nationale Vorrang des Verfassungsrechts zeigt sich vor allen Dingen darin, dass kein Staatsakt (Gesetze und völkerrechtliche Verträge eingeschlossen) mit der Verfassung im Widerspruch stehen darf. Letztverbindlich entscheidet über Gültigkeit oder Ungültigkeit die Verfassungsgerichtsbarkeit (Art. 92 GG, Art. 20 Abs. 3 GG und Art. 1 Abs. 3 GG). Dieser Vorrang sichert der Verfassung in einem Staat eine besondere Bedeutung und Dignität. Der Vorrang der Verfassung äußert sich auch darin, dass über Änderungen der Verfassung nur eine qualifizierte Mehrheit (2/3 der gesetzlichen Mitgliederzahl des Deutschen Bundestages und des Bundesrates; Art. 79 Abs. 2 GG) entscheiden kann.

Weiter wollen wir uns hier nicht vertiefen. Die Verfassung geht von einem Menschenrecht aus, das zu gewährleisten ist. Weiters regelt sie den Staat, seine Funktion und sie Aufgaben. Oberste Staatsorgane sind der Deutsche Bundestag, der Bundesrat, der Bundespräsident und die Bundesregierung (Art. 38 ff. GG). Diesen obliegt die Gesetzgebung, die Regierung und Verwaltung sowie beim Bundespräsidenten die Staatsrepräsentation. Bundesgesetze sind entweder an die Zustimmung des Bundesrates gebunden, oder der Bundesrat kann gegen sie Einspruch einlegen, der aber dann vom BT überwunden werden kann (Art. 77, 78 GG). Der Bundespräsident ist kein regierendes Staatsoberhaupt wie etwa in den USA oder in Frankreich. Er hat auch weder die Befugnisse im Ausnahmezustand wie der Reichspräsident der Weimarer Verfassung, noch ist er Oberbefehlshaber der Streitkräfte. Er kann keine eigene Politik machen, hat aber darüber zu wachen, dass Schaden für das deutsche Volk abgewendet wird. Seine Amtszeit beträgt fünf Jahre mit einmaliger Wiederwahl. Gewählt wird er durch die Bundesversammlung, die aus den Mitgliedern des Deutschen Bundestages und einer gleichen Anzahl von Mitgliedern, die von den Volksvertretungen der Länder nach den Grundsätzen der Verhältniswahl gewählt werden, besteht.



Athener Parlament billigt erste Reformauflagen“, Die Presse

Faymann: Deutsche Rolle in Griechenkrise war nicht positiv, der Standard

Faymann-Kritik an SchäublesGriechenland-Kurs , Kronen Zeitung

Was wir von den Griechen alles lernen können, Die Presse, Gerhard Hofer

Abdullah Öcalan: Jenseits von Macht, Staat und Gewalt, 1. Auflage, September 2010, Köln,

Ausgabe vom 09.03.2015, Seite 7 / Ausland Demokratie für Faschisten

Ruinen der Demokratie? Nadine Diehl   I   Foto: Laura Jugel   I   April 2015

Der Putsch der Konzerne gegen den Staat, Cicero, Magazin für politische Kultur, 6. April 2015

Demokratische Autonomie oder Sozialismus? IN ARABISCHE WELT & NAHER OSTEN, MARXISMUS ALLGEMEIN SOZIALISMUS & KOMMUNISMUS 6. APRIL 2015

aktionsplan-mittelsachsen.de, erschienen am 07.04.2015 ( Von Heike Hubricht ), © Copyright Chemnitzer Verlag und Druck GmbH & Co. KG

https://de.wikipedia.org/wiki/Verfassungskreislauf#Kreislauf_der_Verfassungen_bei_Polybios

https://de.wikipedia.org/wiki/Repr%C3%A4sentative_Demokratie#Nachteile_der_repr.C3.A4sentativen_Demokratie

http://www.staatsverschuldung.de/schuldenuhr.htm

HNA, 16.2.2015, Aktion am Rosenmontag: Rentner aus Baunatal kämpft um Demokratie

Quelle: julius-hensel

The Hunffington Post, 24. Juni 2013, Töglitz ist überall - Rassismus höhlt die Demokratie aus, Monika Lazar.

Hegel.Grundlinien.der.Philosophie.des.Rechts

Wei_Chu-Yang, Hegels Theorie de sittlichen Staates

Informationen zur Politischen Bildung Nr. 28 [onlineversion

Klartext mit Ulf Poschardt, „Schweizer Wähler sind verantwortungsvol“, 1.12.2014

Claus Ludwig ist Mitglied des SAV-Bundesvorstands und aktiv in der LINKEN Köln-Kalk. Er ist unter anderem Mitautor des Buchs „Iran, Freiheit durch Sozialismus“

Demokratie jeden Tag neu erarbeiten, Augsburger-Allgemeine

Der Preis der Demokratie, Stefan Salger

Parlaments-Abgeordneter zu sein ist gar nicht so leicht. Wie wäre es also mit einer Ausbildung zum ..., Huffington Post Deutschland

Queen Elizabeth und die Gnade der frühen Geburt, Die Welt

Hong Kong: Abstimmung gegen Scheindemokratie, sozialismus info

Experten befürworten mehr direkte Demokratie, Vorschläge von Politologen und Juristen gehen über Gesetzentwurf hinaus, Tino Moritz, erschienen am 24.06.2015

Die Abkommen sind ein Eingriff in die Demokratie“, Luise Bär, Oberholzer Kreisblatt, 30.03.2015

Umweltinstitut für mehr Demokratie bei Freihandelsabkommen, news02 elf, Abendblatt, Umweltinstitut München e.V.

Warum Unternehmer nicht in die Politik gehen, Die Welt, 29.3.2015

Demokratie.Geschichte-Schweiz

Vergesst endlich den „Austrofaschismus“, KURT BAUER (Die Presse)

Campbell, David F. J. (2012). Die österreichische Demokratiequalität in Perspektive, 293-315, in: Ludger Helms / David M. Wineroither (Hrsg.): Die österreichische Demokratie im Vergleich. Baden-Baden: Nomos.

Für eine unabhängige Justiz!, Der Standard, 18. Jänner 2001

Justiz will von Politik unabhängiger sein, Der Standard, 1. Dezember 2013

Kritik an Umgang der Justiz mit Rechtsextremismus, ORF, 15.7.2013

Terror-Gesetze: US-Präsident kann jeden Staat der Welt angreifen, Deutsche Wirtschafts Nachrichten, 4.4. 2015

Wolfgang Schäuble hatte von Anfang an die Absicht, Syriza an die Wand fahren zu lassen“, Berliner Zeitung, 28.6.2015

Demokratie ist Ramsch, Frankfurter Allgemeine Zeitung, 28.6.2015

Gerd Valchars: Defizitäre Demokratie. Staatsbürgerschaft und Wahlrecht im Einwanderungsland Österreich Braumüller: Wien 2006

Über das Verhältnis von Freiheit und Kapitalismus, deconstructreality.blogsport.eu Realität

Rettet die Demokratie, news.ch

Wahlen können Ihre Zukunft gefährden, news.ch

Wenn direkte Demokratie zum Affront wird: Der ideologische Kampf der EU gegen Griechenland, RT Deutschland

Referendum in Griechenland – spät, aber richtig, Mehr Demokratie, 29. Juni 2015

Bürgerrechts-Entscheid wird zu Grundsatz-Debatte über direkte Demokratie, az Aargauer Zeitung, 29. Juni 2015

Demokratie: Herrschaft der manipulierten Mehrheit, Bürger stimme, zeit für Veränderungen

Stellv. Pressesprecherin Neelke Wagner, Mehr Demokratie e.V.

Lisa Mittendrein ist Vorstandsmitglied bei Attac Österreich. Sie arbeitet zu linker Wirtschaftspolitik, derzeit vor allem zur Eurokrise und zu Griechenland.

Martin Konecny ist Politikwissenschafter und arbeitet wissenschaftlich wie politisch hauptsächlich zur Eurokrise und ihrer autoritären Bearbeitung. Derzeit beschäftigen ihn vor allem die Perspektiven der griechischen Linken.

Andreas Glaser ist Professor für Staats-, Verwaltungs- und Europarecht Universität Zürich / Zentrum für Demokratie Aarau. Der Beitrag ist eine gekürzte Fassung seines Vortrags an den 7. Aarauer Demokratietagen vom 26./27. März 2015.

Ich weiß, wie ich abstimmen würde. (Joseph E. Stiglitz, 30.6.2015)

Joseph E. Stiglitz, Nobelpreisträger für Wirtschaft, ist Professor an der Columbia University in New York. Sein jüngstes, mit Bruce Greenwald verfasstes Buch heißt „Creating a Learning Society“.

TTIP - Lobbykratie versus Demokratie, Ein Blog-Beitrag von Freitag-Community-Mitglied Frank Happel

So rettet sich die Demokratie, Europa Ein offener Brief von Barbara Spinelli und Étienne Balibar, Freitag-Community-Mitglied Marian Schraube

Wenn direkte Demokratie zum Affront wird: Der ideologische Kampf der EU gegen Griechenland, RT Deutsch, 29.Juni 2015

Ein Hoch auf Deutschlands Demokratie, RP Online, 3. Juli 2015

Bei TTIP hört Demokratie auf, 2.7. 2015

Für Würde und Demokratie, junge Welt, 4.7.2015

Sehr bedauerlich für die Zukunft Griechenlands“, Zeit Online, 6. Juli 2015

Griechenland-Referendum: „Nein“-Lager liegt klar vorne, news.at, 6. Juli 2015

Die Presse, 6. Juli 2015

Yanis Varoufakis Webblog

n-tv.de, 6. Juli 2015

Weniger Demokratie wagen, Welzheimer zeitung, FAZ 6. Juni 2015

Gastkommentar: Unzufriedenheit birgt Gefahr für Demokratie Verantwortliche - gerade auch aus der Wirtschaft - sollen sich diesem Risiko entgegenstellen.VON WALTER DÖRING

ÖDP: Maulkorb für Kommunen bei Freihandelsabkommen ist Ohrfeige für Demokratie

Studie zur Demokratie-Akzeptanz Demokraten aus Gewohnheit, 06.03.2015 Von Martin Niewendick

Politisches System der Türkei – Wikipedia

Recep Tayyip Erdoğan: Der Allmächtige“ -| ZEIT ONLINE

Wahlausgang in der Türkei: Demokratie ist Zeitverschwendung“ – FAZ.net

Türkei: Parlament besorgt über Demokratie und Grundrechte

Die Demokratie als Sieger“, Wiener Zeitung

Informationsplattform humanrights.ch, Menschenrechte in der Türkei

Die Türkei wird nie eine westliche Demokratie“ - Die Welt

Wir versuchen ständig, andere zur Demokratie zu erziehen“, Clint Eastwood, stern

Wie viel Heuchelei verträgt eine Demokratie?“, der Freitag

Die Mär vom Mehr an Demokratie“, Kolumne „Europa im Blick“

Ein schwarzer Tag für die Demokratie“, Tagblatt.lu, 8. Juli 2015

NGOs enttäuscht von „Großer Koalition für TTIP“ im Europaparlament“, mehr Demokratie, 8. Juli 2015


Deutsche Welle, Andreas Gorzewski

Direkte Demokratie: Wieder Begräbnisse der 3. Klasse im Parlament, Die Presse, Anneliese Rohrer

Ungarn und die Demokratie, „Noch ein Abschied von Europa?“, Deutschlandfunk

Wir wollen Demokratie ohne Faschismus“, Schall und Rauch, Freeman

Der Faschismus, und seine demokratische Bewältigung“, Konrad Hecker, Gegenstandpunkt Verlag, München 1996

Gegen den demokratischen Faschismus!“, Basisgruppe Politikwissenschaft, Kritischer Kreis, Fachschaft Informatik, BANG! Bündnis antinationaler Gruppen, Die Zecken, Rosa Antifa Wien

Faschismus und Demokratie“, Stephan Grigat

Bürgerliche Demokratie und der Kampf gegen Faschismus“, Leo Trotzki

Alles ganz falsch!“, lokalpass.de

Kollateralschaden der Griechenlandkrise: Verklärung der Demokratie“, Cicero Online

Best Ideas Future“, der Freitag

Duma-Chef: „amoralisches Verhalten der EU-Spitze-Demokratie in Europa vergessen“, Sputnik

Willkommen in der No-na-Demokratie“, Salzburger Nachrichten

Das Ende der Demokratie“, der Freitag

Das ist staatliche Entmündigung, keine europäische Demokratie“, Sven Giegold

Beugt sich Athen im Namen der Demokratie?“, Joachim Petrick, der Freitag

Pistole am Kopf“, Lutz Herden, der Freitag

Ein Angebot mit Widerhaken“, René Höltschi, Brüssel, NZZ

Katastrophentourismus in die Diktatur“, Yacine Ghoggal, der Freitag

Griechenland: Ende und Beginn einer Betrugsfahrt“, ROLAND TICHY, Tichys Einblick

Machtpolitik und Qualitätspresse – Was für ein Europa soll das werden?“, Stefan Heidenreich, CARTA

Ein tödliches Virus: Die Demokratie in Europa wird zur Farce, Deutsche Wirtschafts Nachrichten

Warum gingen viele NS-Täter straffrei aus? , ARD, Frank Bräutigam

NS-Prozess: Vier Jahre Haft für Oskar Gröning, Kreiszeitung Wochenblatt

Kommentar: Für Islam und Demokratie, DW


Wie sich Demokratie weiterentwickeln kann, Lausitzer Rundschau

Mehr als 60 Prozent bezweifeln Demokratie in Deutschland, Zeit Online

Demokratie im Gegenwind, NZZ

Faschistische Angriffe auf Flüchtlingsheime nehmen zu - Jugendverband REBELL kämpft für "Haus der Solidarität", Rote Fahne News

Erdogan beendet Friedensprozess mit Kurden, Kölner Stadt Anzeiger

Princeton-Studie: US-Politik dient nicht den Bürgern, sondern den Wirtschafts-Eliten, deutsche Wirtschafts Nachrichten

Eine europäische Regierung ist Europas einzige Chance, von Harald Schuman, Der Tagesspiegel

Schmutziger Deal: Westen toleriert Abschaffung der Demokratie in der Türkei, Wirtschafts Deutsche Wirtschafts Nachrichten

Ein Schaden für die Demokratie in der Türkei, Kölner Stadt-Anzeiger

Generalbundesanwalt droht Journalisten von netzpolitik.org mit Haft, IT ZOOM

Ein Abgrund an Demokratieverrat, RP ONLINE

Landesverrat? Nein, "netzpolitik.org" schützt die Demokratie, Zeit Online

JOURNALISTEN ALS LANDESVERRÄTER, Es läuft etwas grundfalsch in der Demokratie, Cicero

Obama fordert echte Demokratie, Weser Kurier

Obama fordert vor Afrikanischer Union mehr Demokratie, Der Standard

Wie die westliche „Demokratie“ Angriffe auf Kurden unterstützt, der funke

Angst um die Demokratie, Tagesanzeiger.ch

EU warnt vor Gefährdung des demokratischen Dialogs in der Türkei, 1815.ch

Wie die westliche „Demokratie“ Angriffe auf Kurden unterstützt, derFunke



Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen